Zimmer wären eigentlich alle frei, doch dürfen Hotels keine Touristen beherbergen. Die meisten haben ganz geschlossen und versuchen mit Staatshilfen bestmöglich über die Runden zu kommen. Mit unterschiedlichem Erfolg.

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Eigentlich wollte Hannes Leitner heuer durchstarten. Der 40-jährige Jurist hat im Jänner das familieneigene Apartmenthaus im Tiroler Ferienort Ellmau übernommen. Bisher war er dort als Geschäftsführer tätig. Der kleine Betrieb umfasst 13 Apartments und bietet vier Angestellten einen Arbeitsplatz.

Leitner war bestens vorbereitet, doch dann kam Corona. Seitdem verzeichnete er einen Nettoverlust von rund 180.000 Euro, wie er sagt. Der Jungunternehmer wandte sich an den helfenden Staat. "Ich bin kein Großhotelier mit Porsche und Rolex, ich zahle jeden Cent Steuern", rechtfertigt er sich. Wichtig sei ihm vor allem, seine vier Angestellten nicht kündigen zu müssen. Daher suchte er zuerst um Kurzarbeitsbeihilfe an, was auch "tadellos" funktioniert hat.

Bauernopfer

Außerdem beantragte er für die Monate April, Mai und Juni den Fixkostenzuschuss und erhielt 20.000 Euro. Im November suchte er schließlich noch um den Umsatzersatz an und erhielt 2450 Euro. Als Berechnungsgrundlage wurde nämlich sein selbstständiges Einkommen als Landwirt aus dem Jahr 2018 herangezogen, anstatt sein Einkommen als Jungunternehmer hochzurechnen und als Basis zu verwenden.

Die Crux liege in unsauber formulierten Verordnungen, glaubt der Jurist. Zudem seien die Behörden, von den Bezirkshauptmannschaften (BHs) aufwärts, mit der Situation völlig überfordert, so Leitner. Das habe sich gerade bei der BH gezeigt, wo er um Entschädigung nach dem Epidemiegesetz angesucht hat. Sein Antrag sei, so wie die anderen, monatelang einfach liegen geblieben. Bis vor kurzem eine Verständigung kam, dass das Ansuchen nur mittels Steuerberater gestellt werden könne.

Finanzminister Gernot Blümel legt bei den Hilfen nach.
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Den kommenden Winter werde er auch trotz Lockdowns noch überstehen, ist Leitner überzeugt: "Doch ich lebe im Moment vom Ersparten." Nun musste er auf die Rücklagen für die Sanierung des Dachs und der Fassade zurückgreifen, um alle Kosten begleichen zu können.

Große jammern

Der Tiroler Hotelier mag ein Sonderfall sein, doch dass die Hilfen nicht immer treffsicher sind, darauf verweisen auch Ökonomen und andere Experten. Vor allem für kleinere Beherbergungsbetriebe und Gastronomen stellt sich der Umsatzersatz, der im November 80 und im Dezember 50 Prozent ausmacht, als äußerst vorteilhaft dar, zumal Kurzarbeitshilfen und Take-away-Erlöse nicht berücksichtigt werden müssen. Größere Unternehmen jammern hingegen wegen der Obergrenze von 800.000 Euro.

Neuer Verlustersatz

Laut einer von der Hoteliersvereinigung durchgeführten Umfrage unter Konzern- und Wellnesshotels haben 63 Prozent der Betriebe die zur Verfügung stehende Unterstützung schon im November aufgebraucht. Im Dezember könne somit keine weitere Hilfe mehr bezogen werden. Dennoch geht das Instrument ordentlich ins Geld, bisher wurden 1,5 Milliarden Euro an Umsatzersatz ausbezahlt, weitere 500 Millionen Euro sind beantragt.

Zudem gibt es nun weitere Erleichterungen. Seit Dienstag können Betriebe ein neues Modell beanspruchen, den Verlustersatz. Dabei werden ungedeckte Fixkosten abgegolten – und zwar bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro. Dieses Instrument wurde schon im September von der EU-Kommission forciert, das Finanzministerium wollte bessere Konditionen.

Diese Verlustabdeckung reicht von 70 Prozent für größere bis zu 90 Prozent für kleinere Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter). (Steffen Arora, Andreas Schnauder, 16.12.2020)