Am Mittwoch sollen die politischen Schlüsse aus dem Terroranschlag in Wien präsentiert werden.

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Vor einigen Wochen kündigte die Regierung als Reaktion auf den Terroranschlag ein umfassendes Antiterrorpaket an. Das Paket, das sich in erster Linie "gegen Gefährder" und den "politischen Islam" richtet, beinhaltet zahlreiche Vorhaben, die auf gesetzliche Verschärfungen hinauslaufen. Bei einigen der angekündigten Punkte dürfte sich die juristische Umsetzung als sehr heikel erweisen.Bereits vor einer Woche hätte das ausformulierte Paket präsentiert werden sollen. Am Mittwoch wird es nun vorgestellt und nach dem Ministerrat in Begutachtung geschickt. Bis zuletzt wurde intensiv über Details verhandelt.

Zu diesem Zeitpunkt nicht einfließen werden jedenfalls die Ergebnisse der Terror-Untersuchungskommission, die Behördenfehler vor dem Anschlag klären soll. Der erste Zwischenbericht wird nicht mehr diese Woche, aber aller Wahrscheinlichkeit nach noch vor Weihnachten präsentiert, sagt Leiterin Ingeborg Zerbes.

Zwei Teile

Das Paket wurde in zwei Teile zerlegt, die geplante Neuaufstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurde noch einmal aufgeschoben, das braucht mehr Zeit.

Von der Neuregelungen sind etliche Gesetze betroffen, unter anderem das Vereinsgesetz, das Islamgesetz, das Symbolegesetz oder das Bekenntnisgemeinschaftsgesetz.

Fix ist, dass ein Imameverzeichnis erstellt werden soll. Dieses soll aber nicht zentral im Kultusamt aufliegen, wie die ÖVP das wollte, sondern von der Glaubensgemeinschaft selbst verwaltet werden. Es ist aber verpflichtend, jeden Imam, der in Österreich tätig ist, zu erfassen, das gilt auch für Gastimame aus dem Ausland. Damit will sich die Regierung einen schnelleren Zugriff auf die sogenannten "Hassprediger" sichern. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, übt daran heftige Kritik. "Man muss aufpassen, dass man nicht Gleiches ungleich behandelt", sagt er, immerhin gebe es auch kein Verzeichnis von katholischen Priestern. "Wenn es eine Moschee gibt, in der ein Imam zu Gewalttaten aufruft, dann kann man den schon jetzt verhaften", sagt Wolff.

Offene Fragen

Auch das ist ein Punkt im Terrorpaket: Moscheenschließungen sollen künftig leichter und schneller erfolgen können, auch Vereine sollen rascher aufgelöst werden können, als das bisher der Fall war. Die Handhabe für Moscheenschließungen ist allerdings an die Einbindung der Islamischen Glaubensgemeinschaft gebunden. Diese wurde zwar über das Vorhaben informiert, war in die Verhandlungen aber nicht involviert.

Große Brocken kommen jedoch vor allem im Justizbereich: Die Bündelung der Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten für Terrorismusstrafsachen gilt als fix. Unter anderem wurde aber auch angekündigt, bestehende Straftatbestände um einen zur "effektiven Bekämpfung des religiös motivierten politischen Extremismus" zu ergänzen.

In ersten Unterlagen war in diesem Zusammenhang speziell vom "politischen Islam" die Rede. Dieser Punkt dürfte auch koalitionsintern für viele Diskussionen sorgen und wird wohl religiös neutral formuliert werden müssen, um auch juristisch zu halten.

Als weiteres heißen Eisen gelten die Pläne, terroristische Straftäter im Maßnahmenvollzug unterzubringen. "Das Problem ist, dass wir bereits jetzt, nach den bestehenden Gesetzen, keine ausreichende Infrastruktur im Maßnahmenvollzug haben", sagt Richtervereinigungspräsidentin Sabine Matejka. "Das ist seit Jahren bekannt. Wenn zusätzliche Tätergruppen kommen, stellt sich die Frage, wie und wohin." (Michael Völker, Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 15.12.2020)