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Jährlich wird tonnenweise Elektroschrott produziert.

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Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen deutsche Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Diskontern und Supermärkten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung steht an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

"Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektroaltgeräte zurückzubringen", sagte die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln erst 2022.

Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.

Pflichten für Onlinehändler

Auch auf Onlinehändler kommen neue Pflichten zu: "Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln", sagte Schulze der dpa. "Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen." Zudem ist geplant, dass die Onlineverkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv machen müssen. Onlinemarktplätze sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich auch am Recyclingsystem beteiligen.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden, als eigentlich von der EU vorgeschrieben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. Eigentlich sind Bürger verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

Recyclinghof ersparen

Vor dem Hintergrund strengerer Sammelpflichten wurden ab Sommer 2016 der stationäre und der Onlinehandel stärker in die Pflicht genommen, Elektroschrott zurückzunehmen, um Verbrauchern den Weg zum Recyclinghof zu ersparen. Bisher gilt die Rücknahmepflicht für Geschäfte aber nur, wenn sie eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, im Onlinehandel gelten Lager- und Versandflächen. (APA/dpa, 16.12.2020)