Gegenstand der Verfahren seien mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen, meldet die KommAustria.

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Die Medienregulierungsbehörde KommAustria hat gegen drei private Mediendiensteanbieter Verfahren wegen deren Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 eingeleitet. Gegenstand der Verfahren seien mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen, meldet die KommAustria.

"Während des laufenden Polizeieinsatzes gegen den bewaffneten Attentäter, hatten die Programmveranstalter im Rahmen ihrer Berichterstattung zu dem Terrorakt unter anderem wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder sich in Panik auf der Flucht befanden. Es handelte sich dabei offenbar auch um Amateuraufnahmen, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Auch hatte die Polizei an dem Abend wiederholt offiziell darum ersucht, derartiges Bildmaterial nicht zu veröffentlichen."

Die KommAustria hat laut Aussendung die betreffenden Programmveranstalter von der Einleitung der Verfahren in Kenntnis gesetzt. Weitere Informationen zu den Verfahren könnten nicht vor deren Abschluss mitgeteilt werden. (red, 16.12.2020)