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Hat Facebook mit Google eine illegale Absprache getroffen? Der texanische Generalstaatsanwalt ist davon überzeugt, Google dementiert heftig.

Foto: DENIS CHARLET / REUTERS

Neue Woche, neue Kartellklage: Angesichts der aktuellen Inflation an Wettbewerbsbeschwerden gegen IT-Riesen wie Facebook, Google oder auch Apple scheint derzeit das Interesse an den einzelnen Berichten dazu enden wollend zu sein, aber auch so scheint die mediale Öffentlichkeit nicht mehr ganz so rasch anzuspringen. Bei der am Mittwochabend verkündeten Wettbewerbsklage gegen Google mag dies aber auch noch andere Gründe haben.

Video vor Fakten

So wurde die Klage vom texanischen Generalstaatsanwalt Ken Paxton in bester Trump-Manier via Videonachricht auf Twitter verkündet. Dass man Zeit fand, dieses von "The Verge" als "bizarr" bezeichnete Video zu produzieren, es gleichzeitig aber nicht schaffte, die Klagsschrift zeitgerecht zu veröffentlichen, half dann ebenso wenig wie ein anderer Umstand: nämlich dass sich im Vorfeld mehrere US-Bundesstaaten von der Klage distanzierten, nachdem Paxtons eigene Mitarbeiter ihn der Bestechlichkeit bezichtigt hatten. Entsprechend soll der Google-Fall denn auch von privaten Rechtsanwaltskanzleien fertiggestellt worden sein.

Schwere Anschuldigungen

Angesichts dieser recht bunten Rahmenbedingungen geht aber ein nicht ganz unerheblicher Punkt unter: Die Klagsschrift, hinter die sich schlussendlich noch acht weitere von den Republikanern regierte Bundesstaaten gestellt haben, enthält ziemlich starken Tobak. Wird darin doch Google unter anderem vorgeworfen, seine Marktmacht mithilfe illegaler Absprachen zementiert zu haben – und zwar ausgerechnet mit dem größten Konkurrenten Facebook.

Im September 2018 sollen sich die beiden Firmen auf einen geheimen Deal rund um automatische Bietersysteme für Online-Werbesysteme geeinigt haben. Demnach soll Facebook Millionen Werber aus seinem "Facebook Audience Network" an Googles Plattform geschickt haben und im Gegenzug dafür bei den Auktionen bevorzugt worden sein. Die beiden Unternehmen sollen für diese Geheimabmachung sogar einen eigenen Codenamen aus dem "Star Wars"-Universum verwendet haben – der in dem offiziellen Dokument verblüffenderweise geschwärzt ist. Beim "Wall Street Journal" will man aber wissen, dass es sich dabei um "Jedi Blue" handelt.

Monopolfragen

Jenseits solch blumiger Details könnten diese Vorwürfe schwere Konsequenzen für Google haben, wie "Wired" herausstreicht. Denn während bei der vor einigen Wochen eingebrachten Klage des Justizministeriums längst nicht klar ist, ob diese zu einer Verurteilung führen würde – weil ein Monopol auch zum Nachteil des weiteren Marktes ausgenutzt werden muss, um strafbar zu sein –, sei hier der Fall einfacher. "Wenn man beweisen kann, dass es ein solches Abkommen zwischen zwei Unternehmen gibt, wäre das automatisch illegal", formuliert es Sally Hubbard vom Anti-Monopol-Thinktank Open Markets Institute.

Widerspruch

Das Problem dabei: Google widerspricht dieser Darstellung energisch. So heißt es, dass Facebook lediglich eine von mehr als 25 Firmen sei, die sich an dem beschriebenen "Open Bidding"-Programm beteiligen. Weder gebe es einen exklusiven Zugriff, noch erhalte Facebook spezielle Daten. Das Ziel dieses Programms sei vielmehr das Gegenteil: sicherzustellen, dass dieses Bieterverfahren mit unterschiedlichen Werbenetzwerken funktioniert. Ganz offiziell betont Google zudem, dass man die Klage mit aller Schärfe bekämpfen werde, da die von Paxton erhobenen Vorwürfe jeglicher Faktenbasis entbehren.

Ein seltsamer Vorwurf

Von außen ist eine seriöse Beurteilung dieser doch sehr divergierenden Aussagen natürlich nur schwer möglich. Die Kläger tun sich aber keinen Gefallen damit, dass sie an anderer Stelle relativ einfach zu falsifizierende Behauptungen aufstellen: So heißt es in der Klagsschrift ebenfalls, dass Google bereits kurz nach der Übernahme von Whatsapp durch Facebook ein exklusives Abkommen unterzeichnet habe, durch das man Zugriff auf die Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten, Fotos, Video- und Audiodateien der Nutzer habe. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Privatsphäre der Nutzer.

Screenshot: STANDARD

Wer sich jetzt fragt, wie das angesichts der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überhaupt technisch gehen soll, hat natürlich recht. Offenbar beziehen sich die Kläger dabei auf die Backup-Funktion von Whatsapp, über die es den Nutzern möglich ist, ihre Daten in Google Drive zu sichern. Dass diese dann dort unverschlüsselt abgespeichert werden, haben Datenschützer über die Jahre tatsächlich immer wieder kritisiert und entsprechend von der Nutzung dieses Features abgeraten. Das Ganze als eine Art Schnüffelabkommen zu bezeichnen ist trotzdem bestenfalls gewagt, immerhin handelt es sich dabei um ein optionales Feature, das die Nutzer also zuvor manuell aktivieren müssen. Exklusiv ist das Ganze natürlich auch nicht, wie jeder iPhone-Nutzer belegen kann, dort gibt es dieselbe Funktion nämlich mit iCloud-Anbindung. Dazu kommt noch, dass Google betont, generell keine Daten von Google Drive – ähnlich wie bei Google Photos oder Gmail – für Werbezwecke heranzuziehen, womit der Zusammenhang mit der restlichen Klage rätselhaft bleibt. (Andreas Proschofsky, 17.12.2020)