Kathrin Glock 2015 beim Weihnachtsmarkt auf dem Gut Aiderbichl gemeinsam mit den Schauspielern Rupert Everett und Simon Bowman.

Foto: APA/NEUMAYR/MMV

Wien – Die Frau des Waffenproduzenten Gaston Glock, Kathrin Glock, will offenbar doch in den Ibiza-Untersuchungsausschuss kommen. "Ich werde dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen, um die im Raum stehenden Unwahrheiten aufzuklären und Diffamierungen zu beenden", erklärte sie Donnerstag in einer schriftlichen Stellungnahme. Glock hatte sich eine Beugestrafe eingehandelt, weil sie nur per Videokonferenz und nicht vor Ort aussagen wollte.

Gleichzeitig kritisierte Glock, dass eine Aussage via Videokonferenz nicht möglich gemacht wurde: "Für die Möglichkeit einer Videoaussage wäre wohl nur ein einfacher Beschluss in der Geschäftsordnung des Untersuchungsausschusses nötig", so Glock. "Doch das scheint auch in Pandemiezeiten für die Verantwortlichen im Untersuchungsausschuss nicht möglich zu sein."

Videokonferenz nicht vorgesehen

Glock war eigentlich für Ende November in den U-Ausschuss geladen worden. Sie hatte sich mit der Begründung entschuldigt, dass ihr Mann angesichts der Corona-Pandemie zur "höchstgefährdeten Risikogruppe" zähle und sie ihn daher schützen wolle. Für eine Befragung per Videokonferenz wäre sie aber bereitgestanden. In der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse ist das eigentlich nicht vorgesehen.

Laut einem am Vortag bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss Glock wegen ihres Fernbleibens eine Beugestrafe von 2.000 Euro zahlen. Das Gericht zeigte zwar Verständnis für die Sorgen der Auskunftsperson, sich mit Covid-19 anstecken zu können, verwies aber auf die vom Parlament getroffenen Vorsichtsmaßnahmen. Aus diesem Grund reiche die Entschuldigung nicht aus.

Beantragt hatten die Verhängung der Beugestrafe SPÖ und Neos. Glock soll unter anderem zu einem Aufsichtsratsposten befragt werden, den sie unter dem damaligen Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) erhalten hat. Glock behält sich vor, gegen die Beugestrafe den Verfassungsgerichtshof anzurufen. (red, APA, 17.12.2020)