Wann Theater und Kinos wieder öffnen können, ist unklar. Eine Lösung zur Entschädigung von Künstlern wird gerade verbessert.

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Wien – Schwierig gestaltet sich nach wie vor die Corona-Entschädigung für freie Kulturschaffende, also in aller Regel arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die von wechselnden Engagements leben. Den Umsatzersatz von 80 Prozent des Vorjahresmonats, den die Regierung der Wirtschaft im zweiten Lockdown zugesteht, erhalten nämlich viele Schauspieler, Kabarettisten, Musiker et cetera nicht uneingeschränkt. Juristisch spitzfindig knüpft sich der Umsatzersatz an sogenannte "Direktbetroffene", konkret sind damit jene gemeint, die selbst als Veranstalter fungieren: Konzerthäuser, Theater, auch Kinos.

Als "indirekt Betroffene" werden jene kategorisiert, die von diesen Kultureinrichtungen gebucht werden, sie werden also als "Zulieferer" betrachtet, wie etwa auch ein Lebensmittelproduzent, der die Gastronomie beliefert. Deren Entschädigungsanspruch in ein Gesetz zu gießen sei äußerst komplex, erklärt ein Sprecher des Kulturministeriums. Dennoch arbeite man bereits daran und werde kommende Woche eine Lösung für "indirekt Betroffene" präsentieren. Dem Vernehmen nach dürfte es darauf hinauslaufen, dass auch sie einen ähnlich hohen Prozentsatz als Umsatzersatz bekommen.

Idealerweise entschädigen Veranstalter die Künstler

Als Überbrückungsmaßnahme wurde schon bisher ein Lockdown-Bonus von 2.000 Euro als Einmalzahlung aufgesetzt. Ob diese Regelung erneut verlängert wird, ist noch unklar. Idealerweise sollten Kultureinrichtungen den Umsatzersatz von 80 Prozent auch dazu nutzen, die gebuchten Künstler, die um ihre Auftritte umfallen, zu entschädigen. Dies kann je nach Vertrag zwischen den Parteien aber nur freiwillig passieren, eine gesetzliche Verpflichtung, die Entschädigung weiterzureichen, sei juristisch kaum umsetzbar, heißt es aus dem Kulturministerium.

In der Kulturbranche meldeten sich zuletzt wieder vermehrt Personen zu Wort, die von den Entschädigungsmaßnahmen der Regierung enttäuscht sind. Der Kabarettist Clemens Haipl etwa erinnerte daran, dass im Kabarett die Künstler üblicherweise am Umsatz einer Veranstaltung direkt beteiligt sind und sich auch das Personal für Licht, Ton und Technik selbst organisieren würden. Unverständnis herrscht daher, dass nicht auch die Künstler selbst als Veranstalter und damit Direktbetroffene kategorisiert werden. Die Steuerberaterin Nikola Löser, die Künstler und Kultureinrichtungen vertritt, formuliert es kantig: "Warum erhält ein Gastwirt, der seinen Beruf nicht ausüben kann, 80 Prozent Umsatzersatz, Bühnenkünstler, die vom Berufsausübungsverbot genauso betroffen sind, lediglich Almosen?"

An der Einordnung "indirekt Betroffener" dürfte sich allerdings vorerst nichts ändern. Kleinunternehmer, von denen es in der Kulturbranche viele gibt, sind außerdem sehr wohl anspruchsberechtigt. Im Kultur- wie Finanzministerium zeigt man sich verwundert über die aktuelle Kritik: Man habe sehr klar kommuniziert, dass der Umsatzersatz nur für Veranstalter gelte, eine Lösung für indirekt Betroffene sei aber von Anfang an vorgesehen gewesen. Dass daran schon gearbeitet wird, erklärt auch, warum ein Antrag von SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda auf "Reparatur" der Regelung abgelehnt wurde.

Eine Perspektive, wenn auch wohl noch keine konkreten Daten, wann Kultureinrichtungen wieder öffnen könnten, will die Bundesregierung am Freitag vorstellen. Die unsichere Entwicklung der Covid-Zahlen über die Feiertage mache diese Einschätzung aber schwierig, wie es heißt. (Stefan Weiss, 17.12.2020)