Angesichts des nach wie vor viel zu hohen Infektionsgeschehens und täglich mehr als hundert Corona-Toten wurde es seit Tagen schon geahnt – und mit Freitag ist es fix: Mit dem 26. Dezember beginnt der dritte Lockdown. Das öffentliche Leben wird wieder heruntergefahren – zumindest bis 18. Jänner.
Doch diesmal kommt es noch dicker, wie Mitglieder der Bundesregierung bei einer Pressekonferenz bekanntgaben. Wer ab dem 18. Jänner den bis dahin geschlossenen Handel und die Gastronomie nutzen will, muss sich den am 15. Jänner startenden Massentests unterziehen – Verweigerern droht bis zum 24. Jänner eine weitere Woche mit Beschränkungen, denn nur wer ein negatives Testergebnis – etwa am Eingang eines Geschäftes – vorweist, kann shoppen und essen gehen.
Die Ausgangsbeschränkungen, die derzeit nur in der Nacht gelten, sollen ab 26. Dezember wieder rund um die Uhr in Kraft sein. Nur Arbeiten, Besorgungen, Helfen und Spazierengehen bleiben erlaubt. Wer also auswärts Weihnachten feiert, muss spätestens am 25. Dezember um Mitternacht wieder daheim sein. Bei den ÖBB geht man davon aus, den Verkehr mit den bestehenden Kapazitäten bewältigen zu können.
Lehrer und Arbeiter wöchentlich zum Test
Ebenfalls neu ist, dass man als Ungetesteter ab dem 18. Jänner als Mund-Nasen-Schutz eine FFP2-Maske benötigt, wenn man für einen der zulässigen Wege das Haus verlässt. Und: Für bestimmte Berufsgruppen sowie Regionen mit besonders hohen Infektionsraten soll die Alternative "Negativer Test oder FFP2-Maske" auch danach gelten. Neben den Dienstleistungen mit direktem Kundenkontakt und Spitals- und Pflegepersonal sollen sich auch Lehr- und Kindergartenpersonal sowie Bauarbeiter mindestens einmal pro Woche testen lassen.
Bei den ab 15. Jänner geplanten Massentests gibt es jedoch einen Haken: In Wien beispielsweise erlauben die Kapazitäten der staatlichen Gratistests bis zu 150.000 Untersuchungen pro Tag. Was bedeutet, dass es mindestens eine Woche dauert, bis alle Bewohner der Hauptstadt überprüft sind. Bei der Stadt bemängelt man, dass bisher noch keinerlei schriftliche Verordnungen oder Gesetze vorliegen, um eine Planbarkeit zu ermöglichen.
Die Bundesregierung plant übrigens, dass man als Kunde beim Betreten eines Geschäfts oder Lokals seinen negativen Test vorweisen muss, zusätzlich soll auch die Polizei stichprobenartig kontrollieren. Über etwaige Strafen ist noch nichts bekannt.
Die weiteren Details im Überblick:
Handel
Der Handel – ausgenommen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken – muss nach Weihnachten wieder zusperren. Auch die Gastronomie darf erst ab 18. Jänner unter strengen Auflagen wieder die Türen öffnen – und nur Gäste bewirten, die negativ getestet wurden. Allerdings: "Click and Collect", also die Bestellung im Internet und die kontaktlose Abholung von Waren, soll im Handel schon vor dem 18. Jänner erlaubt sein. Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, sieht in seiner Branche dennoch Fatalismus grassieren: "Der dritte Lockdown ist ein Schlag in den Nacken", sagt er. Und der Handelsobmann fragt sich auch: "Wie entzerrt man den aufgestauten Kundenansturm im Handel, wenn erst Mitte Jänner wieder geöffnet werden darf?" Der Handelsverband sieht durch den dritten Lockdown 60.000 Arbeitsplätze akut gefährdet, was die soziale und wirtschaftliche Lage massiv verschärfe.
Schule
Auch die Schulen sollen entgegen den letzten Plänen nicht mit 11. Jänner starten, sondern bereits wie üblich am 7. Jänner, allerdings im Distance-Learning. Ab 18. Jänner soll dann wieder Unterricht vor Ort stattfinden – allerdings mit getesteten Schülern und Lehrern oder FFP2-Masken. Ab welchem Alter sich die Kinder testen lassen müssen, wird ebenso erst später bekanntgemacht. An den Oberstufen, Universitäten und Fachhochschulen wird sich wenig ändern. Dort wird einfach das bisherige Distance-Learning prolongiert. Notwendige Praktika, etwa in Labors, dürften wieder universitätsintern mit strengen Hygieneauflagen geregelt werden.
Skilifte
Bis zuletzt rang Türkis-Grün mit den Landeshauptleuten aus dem Westen sowie der Steiermark wegen der für 24. Dezember vorgesehenen Öffnung der Skilifte, die ohnehin nur halbe Besetzung in Gondeln und Kabinen vorsah. Das Argument aus diesen Ländern lautete: Wenn in Wien die U-Bahn fährt, können auch Lifte fahren. Doch Kurz, Anschober und Co befürchteten für die Spitäler eine Mehrbelastung durch Verletzte auf den Pisten. Vereinbart wurde nun, dass es bei der Öffnung am 24. Dezember bleibt, aber Bundesland oder Bezirk selbstständig in einem Erlass regeln können, wie Gondeln, Lifte und Pisten benutzt werden dürfen. Der Bund wird dazu vorerst noch nicht näher definierte Mindestvorgaben machen, die lokal verschärft werden können. Fix ist bis 18. Jänner nur die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in der Gondel.
Kultur
Ab 18. Jänner soll laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) auch der Kulturbetrieb wieder anlaufen können. Maximal 500 Gäste sollen zulässig sein, Freiluftveranstaltungen dürfen bis zu 750 Menschen begrüßen. Allerdings dürfen maximal 50 Prozent der Plätze besetzt werden. Soll heißen: Ein Kinosaal mit 150 Sitzplätzen darf 75 Karten verkaufen. Erlaubt werden, wie in der Gastronomie, nur Besucher mit negativem Test.
Sternsinger
Kuriosum am Rande: Die Dreikönigsaktion soll in Absprache mit dem Gesundheitsressort auch in Corona-Zeiten stattfinden, hieß es beim Hilfswerk der Katholischen Jungschar. Immerhin handle es sich beim Sternsingen um eine "unaufschiebbare berufliche Tätigkeit", die ehrenamtliche Tätigkeiten einschließt. Gesungen werden darf nicht, schon gar nicht im Wohnzimmer. Außerdem gilt: Mundschutz tragen.
Silvester
"Es gibt keine Silvester-Party", erklärte Innenminister Karl Nehammer. Kanzler Sebastian Kurz begründete die Ausweitung der Ausgangsbeschränkungen auch auf Silvester damit, die "negative Wucht" einer Ansteckungswelle vermeiden zu wollen. (Walter Müller, Verena Kainrath, Karin Riss, Nina Weißensteiner, 18.12.2020)