Das vollständige Ibiza-Video ist dem U-Ausschuss am Freitag geliefert worden.

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Wien – Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS üben scharfe Kritik an der Einstufung von Teilen des Ibiza-Videos, das dem Ausschuss am Freitag vollständig geliefert wurde, als "Streng geheim". Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, sagte dazu, "die Zensurversuche durch die Regierung gehen weiter". Und NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper kritisiert die "Blockadehaltung"' von ÖVP und Justizministerium.

Krainer erklärte in einer Aussendung, er habe "überhaupt kein Verständnis" für die Entscheidung der Justizministerin, alle bisher zurückgehaltenen Teile des Ibiza-Videos als "Streng geheim" einzustufen. Er wertete das als einen "weiteren Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern". Die Vorgehensweise des Ministeriums ist aus Sicht der SPÖ gesetzwidrig, "weil Klassifizierungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen dürfen".

Krainer und Krisper empört

Das Ministerium habe das gesamte Material, "also die bisher zurückgehaltenen Teile des Videos und die dazugehörigen Transkripte", mit der höchsten möglichen Geheimhaltungsstufe ("Streng geheim") versehen, so Krainer. Diese Einstufung sei Informationen vorbehalten, deren Bekanntwerden eine schwere Schädigung bestimmter Interessen (der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Vorbereitung einer Entscheidung oder dem überwiegenden berechtigten Interesse der Parteien) wahrscheinlich macht. "Ob diese Einstufung für einzelne Teile des jetzt gelieferten Videos gerechtfertigt ist, ist noch zu überprüfen", so der SPÖ-Abgeordnete.

Auch Krisper zeigte sich empört: "Offenbar geht die traute Blockadehaltung seitens ÖVP und Justizministerin weiter. Stufe 4 bedeutet, dass wir die Videopassagen nur in geheimer Sitzung behandeln dürfen, und nicht einmal die Abgeordneten einer Fraktion untereinander über den Inhalt sprechen dürfen. Für den Schutz von Persönlichkeitsrechten wäre Stufe 2 absolut ausreichend. Wir werden die Herabstufung beantragen – wobei darüber Präs. (Wolfgang, ÖVP, Anm.) Sobotka zu entscheiden hat." (APA, 19.12.2020)