In fast allen Punkten konnte sich der VKI gegen Magenta durchsetzen.

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Der Netzanbieter und Telekombetreiber Magenta darf nicht mehr mit "5G ready"-Tarifen auf Kundenfang gehen. Zu diesem Schluss kam nun das Handelsgericht Wien, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Namen des Sozialministeriums gegen die Werbestrategie des Unternehmens geklagt hatte.

Wer sich einen so beworbenen Magenta-Tarif holte, hatte tatsächlich keinen Zugriff auf das im Aufbau befindliche 5G-Netz. Der Anbieter eröffnete lediglich einen kostenfreien Umstieg auf einen tatsächlichen 5G-Tarif ab Verfügbarkeit. Zudem wurden den "5G ready"-Tarifen nur Smartphones beigefügt, die für einen Wechsel gar nicht ausgelegt waren. Weder das Huawei P30 Pro, noch das Apple iPhone X oder das Samsung Galaxy S10 unterstützen 5G. Alle drei Handys nutzen ausschließlich 3G und 4G.

Irreführend

Das Gericht erblickte darin eine irreführende Praxis, da der Eindruck erweckt wurde, dass man Zugriff auf 5G-Mobilfunk bekommen würde. Auch an der Bezeichnung "Gratishandy" störte man sich in diesem Fall, da in der Werbung für die Tarife die Vertragsbindung, Grundgebühr, Aktivierungsgebühr und Servicepauschalte nicht deutlich erwähnt wurden.

"Das Urteil ist erfreulich und ein klares Bekenntnis zu mehr Transparenz in der Werbung von Telekommunikationsanbietern", kommentierte die beim VKI für den Fall zuständige Juristin, Barbara Bauer, den Entscheid.

Berufung gegen "Null Euro"-Handy

Allerdings will man dennoch gegen einen Punkt des Spruchs berufen, der dementsprechend auch noch nicht rechtskräftig ist. Im Gegensatz zum Gericht, das auf jahrelange "gängige Praxis" hält man es generell für unzulässig, den Preis eines Vertragshandys mit "null Euro" zu beziffern, wenn es beim Anbieter auch vergleichbare Tarife ohne Mindestvertragsdauer und Bindung für geringere monatliche Kosten gibt. (red, 21.12.2020)