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Europol erhält eine neue Entschlüsselungsplattform.

Foto: AP/Peter Dejong

Als "Meilenstein im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus" bezeichnet Europol die gemeinsam mit der Europäischen Kommission entwickelte Entschlüsselungsplattform. Denn nach drei Jahren Entwicklungs- und Aufbauphase soll diese den Ermittlern ab sofort die Möglichkeit der leichteren Entschlüsselung von rechtmäßig erhaltenen Informationen geben, berichtet "heise".

Entschlüsselung für alle

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen ab sofort Zugang zur neuen Initiative erhalten, dabei solle die Verschlüsselung selbst jedoch weder eingeschränkt noch geschwächt werden, beteuert Europol. Wie die Ermittler die Verschlüsselungen tatsächlich umgehen wollen, ist unklar.

Für den Betrieb der neuen Plattform ist das Europol-eigene Europäische Zentrum für Cyberkriminalität (EC3) verantwortlich. Dieses soll nach offiziellen Angaben mit seiner Expertise die Ermittlungen der Mitgliedstaaten unterstützen. Dabei soll vor allem die Kompetenz im Bereich des organisierten Verbrechens gestärkt werden. Unter anderem werden diesbezüglich der Onlinebetrug, aber auch Kindesmissbrauch und Angriffe auf die Infrastruktur- und Informationssysteme der EU aufgezählt.

Kritik

Mit anfangs 86 neuen Mitarbeitern begann das EC3 bereits Ende 2017 mit der Einrichtung der neuen Entschlüsselungsinitiative. 2018 bewilligte die EU nach einer Anschubfinanzierung weitere fünf Millionen Euro, um den Ausbau voranzutreiben, so "heise".

Das Vorhaben, Sicherheitsbehörden verschlüsselte Daten im Klartext zur Verfügung zu stellen, ist jedoch umstritten. Denn die Behauptung, dass für andere Nutzer dadurch keine Sicherheitsmängel entstehen würden, sehen Techniker als unhaltbar an, so die Tech-Berichterstatter.

"Hintertüren und Generalschlüssel"

Auch der deutsche Interessensverband von Richtern und Staatsanwälten hebt die Problematik hervor. Denn "Hintertüren, Generalschlüssel und ähnliche Instrumente sind die einzig denkbaren technischen Umsetzungen des geforderten 'rechtmäßigen Zugangs'", liest man in einem Statement der Neuen Richtervereinigung.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde somit für alle entwertet, die häufig auf ebendiese angewiesen seien. Somit auch Journalisten, Aktivisten, Anwälte, Whistleblower und Unternehmen. Gleichzeitig sei sie laut der Neuen Richtervereinigung "ganz und gar untauglich, um die bezweckte Bekämpfung von Kriminalität zu fördern". (red, 21.12.2020)