Die Aufnahme zeigt eine Demo gegen die Corona-Maßnahmen im Oktober.

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Vergangenen Samstag fanden ab 13.30 Uhr in der Wiener Innenstadt mehrere Anti-Corona-Versammlungen statt. Dabei wurde kaum Maske getragen, auch der Mindestabstand wurde nicht eingehalten. Organisatoren wie Teilnehmende kamen zum Teil aus der rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Szene.

Zu Anzeigen oder Strafen wegen dem Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen kam es laut Polizei aber dennoch nicht. Weil zu viele Personen bei den Demos waren, sei es schwierig gewesen, "die einzelnen Leute einer Identitätsfeststellung zu unterziehen", heißt es von der Polizei.

Anzeige wegen Hitler-Gruß

Stattdessen wurden die Demos gegen 18.00 Uhr aufgelöst. Erstens wegen der vielfachen Verstöße gegen die Masken-Regel, zweitens auch, so eine Landespolizeisprecherin, weil die Demonstranten und Demonstrantinnen nach etwa drei Sunden begonnen hätten, den Ring entlang zu marschieren. Schon um 15.45 Uhr habe man mit entsprechenden Durchsagen begonnen, die Versammlungsteilnehmer seien dann aber zu einer anderen nahegelegenen Versammlung geströmt.

Außerdem wurde, so zeigen Fotos von der Veranstaltung, von einem Demo-Teilnehmer der Hitler-Gruß gezeigt. Das sei angezeigt worden, so die Polizeisprecherin, Ermittlungen würden laufen.

In sozialen Medien kurisieren außerdem Berichte, laut denen es zu Übergriffen auf Journalisten gekommen sei. Als Reaktion darauf forderte der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), dass die Exekutive den Schutz von Journalisten, Pressefotografen und Kameraleuten sicherzustellen habe.

Kein Extra-Schutz für Journalisten

Es sei nicht bekannt, dass ein Journalist oder eine Journalistin von Teilnehmenden der Demo attackiert worden sei, heißt es bei der Polizei, die auffordert, eine Körperverletzung zu melden, wenn es sie gegeben habe. Was den vom ÖJC geforderten verstärkten Schutz von Journalistinnen und Journalisten angehe, so verweist die Polizei darauf, dass sie – wie bei jedem Bürger und jeder Bürgerin auch – einschreitet, wenn es einen Angriff gibt.

Ein sogenannter vorbeugender Schutz, wie es ihn laut Sicherheitspolizei gibt, ist jedoch nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Der betrifft etwa Diplomaten, Menschen in hilflosen Situationen und kritische Infrastruktur. Journalisten und Journalistinnen fallen nicht in diesen Bereich. (elas, 21.12.2020)