Masken bleiben weiterhin ein ständiger Begleiter.

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Wien – Das Sozialministerium hat am Montag den Entwurf für die Verordnung zum dritten "harten" Corona-Lockdown fertiggestellt. Noch nicht enthalten ist die Freitestungsphase, denn die Verordnung gilt vorerst (weil dann der Hauptausschuss wieder zustimmen muss) bis 4. Jänner. Bei den Maßnahmen gibt es keine gröberen Überraschungen – der Verordnungstext liegt dem STANDARD vor. Die Verordnung soll am Dienstag erlassen werden.

Mehr Besuche in Pflegeheimen

Klargestellt wird jedenfalls, dass Testpflichten für Covid-19-Genesene drei Monate lang nicht gelten. Heimbewohnern wird am 24. und 25. Dezember mehr Besuch erlaubt – zwei Personen zweimal die Woche dürfen zusätzlich kommen, wird in der Abänderung der 3. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Weihnachtsregeln fixiert. Klargestellt wird darin auch, dass Tierparks und botanische Gärten am 24. Dezember nicht wie geplant aufsperren, sondern (zumindest) bis zum Lockdown-Ende geschlossen bleiben.

Freitesten-Prozedere bleibt noch offen

Der dritte Lockdown, er ist in der sogenannten 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung geregelt, beginnt am 26. Dezember und hat zwei Enden: Prinzipiell läuft er bis 17. Jänner – aber die dann wieder geöffneten Geschäfte, Lokale, Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen dürfen nur jene Menschen besuchen, die kurz davor einen Corona-Gratistest absolvieren. Wer das nicht tut, muss bis 24. Jänner die Lockdown-Regeln einhalten.

In der neuen 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist diese Phase allerdings noch nicht geregelt – denn sie kann nur bis 4. Jänner gelten, weil laut Covid-19-Maßnahmengesetz Ausgangsbeschränkungen wie das Verlassen des privaten Wohnbereichs alle zehn Tage vom Hauptausschuss gebilligt werden müssen. Außerdem ist noch nicht klar, wie genau die Neuerungen im Epidemiegesetz sowie Covid-Maßnahmengesetz verankert werden. Die Opposition könnte das Vorhaben im Bundesrat außerdem für acht Wochen vereiteln.

Einige Klarstellungen

Enthalten sind in der (auf jener zum zweiten Lockdown im November basierenden) Verordnung einige Klarstellungen: Menschen, die an Corona erkrankt waren, gelten für drei Monate als immun und sind damit von Testpflichten ausgenommen. Vorgeschriebene FFP2-Masken dürfen kein Atemventil haben. Heimbewohner müssen nach mehr als zweistündigen Ausgängen ein Aufklärungsgespräch führen. Bei erlaubten Veranstaltungen (Begräbnissen, Demos) gilt der Ein-Meter-Abstand und die Maskenpflicht – ausgenommen Spitzensport und Treffen im privaten Wohnbereich.

Ausgangsbeschränkungen ab 26. Dezember

Welche strengen Regeln ab dem Stefanitag in ganz Österreich wieder einzuhalten sind, hat die Regierung bereits am Freitag verkündet. Ab 26. Dezember gilt wieder ganztägig die Ausgangsbeschränkung, mit den bekannten Ausnahmen Abwendung von Gefahr, Hilfe für Unterstützungsbedürftige, Ausübung familiärer Rechte und Pflichten, Arzt-/Therapiebesuche, Berufsausübung, Ausbildung, Erholung im Freien, Behördenwege, Wahlen, Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen sowie Deckung der Grundbedürfnisse (also Kontakt mit dem Lebenspartner beziehungsweise einem engsten Angehörigen oder einer engen Bezugsperson, Einkauf der Grundgüter des täglichen Lebens, Deckung von Wohn- und religiösen Grundbedürfnissen, Versorgung von Tieren).

Für Silvester gibt es keine Ausnahme, auch da gilt rund um die Uhr: Gestattet ist (ab 26. Dezember) nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörige treffen.

Geschäfte größtenteils geschlossen

Die Geschäfte sind wieder geschlossen, ausgenommen die Versorgung mit wichtigen Gütern des täglichen Lebens (Lebensmittel, Medikamente, Drogeriewaren, Tabak und Zeitungen, Postdienste et cetera) zwischen 6 und 19 Uhr – aber diesmal mit einer neuen Ausnahme für alle Handelsbetriebe: "Click & Collect" ist für alle Waren möglich. Sie dürfen nach (auch telefonischer) Vorbestellung von 6 bis 19 Uhr im Freien abgeholt werden.

Kultureinrichtungen zu, Seilbahnen offen

Kultureinrichtungen, Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive werden wieder geschlossen, Zoos und botanische Gärten bleiben zu. Weiterhin nicht erlaubt ist Indoor-Sport, Outdoor-Sportanlagen (zum Beispiel Loipen, Eislaufplätze) sind erlaubt, mit Mindestabstand und zehn Quadratmetern pro Person (was auch für die Geschäfte gilt). Mit Abstandspflicht, Maske (FFP2 in der Gondel beziehungsweise im Zugangsbereich) und maximal 50 Prozent Auslastung pro Gondel/Sitzreihe (außer Personen eines gemeinsamen Haushalts) dürfen ab 24. Dezember auch Seilbahnen und Lifte wieder aufsperren.

Unverändert gelten weiterhin die Regelungen für Heime, Spitäler, öffentliche Orte (Abstand und Maske), öffentliche Verkehrsmittel, Gastronomie (Lokale geschlossen, Take-away erlaubt) und den Arbeitsplatz (Maskenpflicht in geschlossenen Räumen).

Der Entwurf, den das Gesundheitsministerium dem Hauptausschuss vorlegt – wo der Beschluss dank türkis-grüner Mehrheit gesichert ist –, soll laut Aussendung im Lauf des Montagnachmittags auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht werden. (red, APA, 21.12.2020)