Die Seilbahner beklagen, dass bereits erstellte Hygienekonzepte mit der neuen Verordnung wieder obsolet sind.

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Salzburg – Die Seilbahnwirtschaft wird die vorgeschriebene Tragepflicht von FFP2-Masken während der Liftfahrt und beim Anstellen juristisch bekämpfen. Das kündigte der Obmann der Salzburger Liftbetreiber Erich Egger am Dienstag in einer Aussendung an. "Unserer Ansicht nach ist diese Vorschrift verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt." Dennoch werden in Salzburg fast alle Skigebiete am 24. Dezember in die Wintersaison starten.

"Während man in Wien mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz U-Bahn fahren darf, braucht es in den Skigebieten eine hochwertige medizinische Maske, damit man sich in der freien Natur am Berg bewegen darf", begründete Egger den Vorstoß des Fachverbands der österreichischen Seilbahnen, einen Verfassungsjuristen damit zu beauftragen, gegen die neue Verordnung anzukämpfen.

Eine Konferenz der Liftbetreiber am Dienstagnachmittag habe ergeben, dass am Donnerstag fast alle Liftbetreiber im Bundesland Salzburg starten wollen. "Am 24. wird die Zahl der Gäste überschaubar sein. Wir haben uns dazu entschlossen, diesen Tag als eine Art Lerntag zu nutzen, um zu sehen, wie die zahlreichen Corona-Sicherheitsvorkehrungen angenommen werden", so Egger.

Jurist: Wichtig, aber verfassungswidrig

Für den Privatdozenten sowie Staats- und Verfassungsjuristen Bernhard Müller ist die geplante Tragepflicht von FFP2-Masken in Skigebieten verfassungswidrig. Er halte Maßnahmen zwar für wichtig, vermisse aber eine "sachliche, nachvollziehbare Begründung". Die Regierung hätte aus den Aufhebungen sämtlicher Corona-Maßnahmen durch den Verfassungsgerichtshof lernen müssen, betonte der Jurist am Dienstag.

"Gleiches muss gleich behandelt werden", brachte Müller einen verfassungsrechtlichen Grundsatz auf den Punkt. Im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Masken-Pflicht, obwohl dort die Gefahr einer Ansteckung nicht geringer sei als in der Schlange am Skilift, so der Rechtsexperte.

Für Schlauchschal

Abgesehen davon müsse eine geeignete Maßnahme, die vor Ansteckung schützt, auch praktikabel sein. "Wie stellen sich das die Politiker konkret vor? Piste runter – Helm runter – Maske rauf – Helm rauf – Helm runter – Maske runter – Helm rauf?", merkte Müller an und schlussfolgerte: "Das funktioniert in der Realität nicht."

Einen Schlauchschal halte er indes für "eine unheimlich praktikable Sache", ferner könne man einen solchen ja auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. "Warum das eine so, das andere so?" Er persönlich sei der Meinung, dass es bei der FFP2-Masken-Pflicht um die Außenwirkung gehe, es liege wohl am "Murks, der uns in den Skigebieten passiert ist". "Damit es nicht so blöd ausschaut, ziehen wir die Öffnung eben mit Maske durch", mutmaßte Müller. FFP2-Masken schienen derzeit ja "in Mode" zu sein.

Hörl feuert wieder

Abseits der rechtlichen Bedenken hielt auch andernorts der Widerstand gegen die FFP2-Masken beim Skivergnügen an. Der Obmann des Fachverbandes der Österreichischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer und ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl sprach gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" von einem "weiteren Schlag in die Magengrube der Seilbahner" und legte nach: "Wir wollen für die Einheimischen aufsperren. Zuerst hat man uns wochenlang hingehalten, jetzt wirft man uns erneut Prügel vor die Füße." Es müsse ihm einmal jemand erklären, "was der Unterschied zwischen der Beförderung mit einer Gondel oder mit einer U-Bahn in Wien ist".

FFP2-Masken offenbar nur in geschlossenen Gondeln

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Skigebiet gilt laut Verordnung nur für Personen über 14 Jahre in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) und in geschlossenen Zugangsbereichen von Seil- und Zahnradbahnen. Das bestätigten die Vorarlberger Seilbahnbetreiber am Dienstagabend – und gaben gleichzeitig bekannt, dass unter diesen Umständen alle Vorarlberger Skigebiete ihre Tore am 24. Dezember öffnen. Gastronomiebetriebe, die mit dem Auto erreichbar sind, dürfen Take-Away anbieten.

Für alle anderen Aufstiegshilfen reiche ein konventioneller Mund-Nasen-Schutz aus, erklärte Andreas Gapp, Obmann der Fachgruppe Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Das Gesundheitsministerium präzisierte in der "Kleine Zeitung": Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren brauchen einen konventionellen Mund-Nasen-Schutz, nur Unter-Sechsjährige brauchen gar keinen. (APA, red, 22.12.2020)