In Bayern könnten Fahrverbote für Mountainbiker künftig zunehmen, befürchten Experten.

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München – Am 16. Dezember veröffentlichte das bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz eine neue Verwaltungsvorschrift hinsichtlich des Vollzugs des Naturschutzgesetzes. So weit, so bürokratisch und auf den ersten Blick uninteressant. Doch bei näherer Betrachtung entpuppen sich diese Dienstanweisungen als Werkzeug für Grundeigentümer wie Behörden, Radfahren abseits von Straßen zu verbieten. Welche Wege künftig als "geeignet" für Radfahrer gelten, kann sehr einseitig bis willkürlich bestimmt werden, so die Kritik.

Wegsperren werden deutlich einfacher

Auf eine pauschale Zwei-Meter-Regelung wie in Baden-Württemberg – dort dürfen Radfahrer nur Wege befahren, die mindestens zwei Meter breit sind – wurde zwar verzichtet. Doch die neuen Regelungen bieten mehrere sehr schwammige Begriffe, die Sperrungen ermöglichen. Wenn etwa das Risiko von Bodenerosion besteht, der Weg "steil, kurvig und ausgesetzt" ist oder wenn der Weg so schmal ist, dass im Fall einer Begegnung einer von beiden abseits des Steiges ausstellen müsste.

Die Sperrungen müssen als solche ausgewiesen sein mittels Verbotsschild. Ein solches darf die Naturschutzbehörde aufstellen – aber auch der Grundeigentümer selbst, wobei dieser die Sperre bei den Behörden absegnen lassen muss. Mit der Bekanntmachung trat diese Dienstanweisung am 16. Dezember in Kraft.

Beschlagnahmung als letztes Mittel

Für hitzige Diskussionen sorgen vor allem die damit verbundenen Strafen. Denn sie reichen vom simplen Bußgeld bis hin zur möglichen Beschlagnahmung des Mountainbikes, sollte man quasi auf frischer Tat beim Fahren "außerhalb des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts" ertappt werden. Allerdings sind diese möglichen Sanktionen nicht ganz neu und waren theoretisch auch schon im alten Gesetz als Optionen enthalten.

Was die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), die rund 8.000 aktive Mitglieder vertritt, aber wirklich beunruhigt, sind die deutlich gelockerten Voraussetzungen für Wegsperrungen. So rechnet DIMB-Experte Heiko Mittelstädt im Gespräch mit "Bike" mit deutlich mehr Problemen im Alpenraum: "Ja, ich rechne damit, dass deutlich mehr Wege durch Verbotsschilder für Mountainbiker gesperrt werden. Das gilt vor allem für den Alpenraum. Denn in der Verwaltungsvorschrift wird in vielen Punkten ja auch speziell auf das alpine Gelände eingegangen. Da auch der politische Druck für diese Verordnung von Grundbesitzern aus dem alpinen Raum kam, erwarte ich dort deutlich mehr Verbotsschilder."

Einsprüche blieben unberücksichtigt

Im Vorfeld hatten sich neben der DIMB auch der Deutsche Alpenverein (DAV), der Bayerische Radsportverband und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Bayern (ADFC) in Stellungnahmen kritisch zu den geplanten neuen Verwaltungsvorschriften geäußert. Doch das Staatsministerium sei auf diese Kritik überhaupt nicht eingegangen, zeigt sich Mittelstädt enttäuscht. Letztlich habe sich die Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen (Arge) mit ihren Argumenten weitestgehend durchgesetzt.

Am Dienstag haben sich die Verbände Bayerischer Radsportverband, DAV, ADFC, DIMB sowie das Kuratorium für Sport und Natur in einer Videokonferenz darauf verständigt, noch einmal gemeinsam an das Ministerium heranzutreten und um Erklärung und Klarstellung zu bitten. Man werde dann Anfang Jänner auf Verbandsebene erneut zusammenkommen, um zu beraten, wie man mit dieser Stellungnahme umgehen werde und welche Wege eingeschlagen werden könnten. (Steffen Arora, 23.12.2020)