Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat die neue Forschungsstrategie 2030 sowie den im neuen Forschungsfinanzierungsgesetz vorgesehenen "Pakt für Forschung, Technologie und Innovation" (FTI-Pakt) beschlossen. In diesem Pakt sind für die zehn wichtigsten Forschungsförderagenturen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen insgesamt 3,86 Mrd. Euro für die Jahre 2021-2023 vorgesehen, das ist um 27 Prozent mehr, als ihnen im Zeitraum 2018-2020 zur Verfügung gestanden ist.

2010 hat die damalige Bundesregierung eine FTI-Strategie mit dem Ziel beschlossen, bis 2020 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) auf 3,76 Prozentpunkte des BIP ("Forschungsquote") zu steigern und in einem der maßgeblichen Rankings, dem "European Innovation Scoreboard" (EIS), in die Gruppe der "Innovation Leader" vorzustoßen. Beides ist nicht gelungen: Österreich nimmt 2020 im EIS Rang acht ein und zählt damit zu den "Strong Innovators", die Forschungsquote betrug im Vorjahr 3,18 Prozent des BIP. Mit diesen Forschungsausgaben liegt Österreich allerdings immerhin EU-weit auf Rang zwei.

Die Zielvorgabe

"Die FTI-Strategie 2030 beruht auf einem klaren Bekenntnis zu Effizienz und Output-Steigerung", heißt es im Ministerratsvortrag von Bundeskanzleramt und den drei mit Forschung befassten Ressorts (Bildungs-, Wirtschafts- und Klimaschutzministerium), die das Papier ausgearbeitet haben. In diesem wird in Form von drei übergeordneten Zielen die strategische Richtung für die kommenden zehn Jahre vorgegeben: Österreich soll demnach zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und der FTI-Standort gestärkt werden (Ziel 1), der Fokus soll auf Wirksamkeit und Exzellenz gerichtet (Ziel 2) und es soll auf Wissen, Talente und Fertigkeiten gesetzt werden (Ziel 3).

Zur Erreichung dieser Ziele werden in der mit 16 Seiten vergleichsweise schlanken FTI-Strategie (jene von 2010 hatte 48 Seiten) acht "Handlungsfelder" definiert. Diese reichen vom Ausbau der Forschungsinfrastruktur über die Förderung exzellenter Grundlagenforschung oder den Einsatz von FTI zur Erreichung der Klimaziele bis zur Entwicklung und Förderung der Humanressourcen.

Indikatoren und Maßnahmen

Zu jedem der drei Ziele werden konkrete Indikatoren genannt: So will man bei Ziel 1 etwa im EIS auf Rang fünf vorstoßen, fünf bis zehn neue FTI-intensive Leitbetriebe anwerben und die Zahl der konstant F&E treibenden Firmen um 20 Prozent steigern. Bei Ziel 2 wird eine "sukzessive Steigerung der F&E-Ausgaben gemessen am BIP" angestrebt, um weltweit unter die Top-5 zu kommen (derzeit Platz 7 laut OECD-Ranking). Weiters sollen die Venture Capital-Ausgaben von 0,02 Prozent auf 0,1 Prozent des BIP angehoben und die Zahl der wirtschaftlich erfolgreichen akademischen Spin-offs verdoppelt werden. Und bei Ziel 3 soll u.a. der Anteil an Absolventen in MINT-Fächern (Mathematik, Information, Naturwissenschaft und Technik) um 20 Prozent gesteigert werden. Angestrebt wird auch, zwei Unis unter die Top-100 beim "Times Higher Education Ranking" zu bringen, derzeit ist nur die Uni Wien in den Top 200.

Die auf zehn Jahre ausgerichtete FTI-Strategie soll dann – ebenso wie das in diesem Jahr beschlossene Forschungsfinanzierungsgesetz (Fofinag) – alle drei Jahre in Form eines FTI-Pakts durch konkrete Maßnahmen mit Leben erfüllt werden. Im Fofinag sind jene zehn Forschungsförderungsagenturen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen genannt, für die der Bund zuständig ist bzw. in denen er bestimmenden Einfluss hat. Das sind u.a. der Wissenschaftsfonds (FWF), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Austria Wirtschaftsservice (aws), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Austrian Institute of Technology (AIT) und das Institute of Science and Technology (IST) Austria.

Im FTI-Pakt sind konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in der Strategie genannten Ziele festgehalten, wodurch Forschungs- und Innovationsschwertpunkte sowie Budgets für drei Jahre definiert werden. Das Prozedere ist hier ähnlich wie bei den Universitäten: Im FTI-Pakt wird eine Globalsumme genannt, die diesen Einrichtungen in den nächsten drei Jahren zur Verfügung steht. Mit ihnen führen die jeweils zuständigen Ministerien nun Verhandlungen über dreijährige Leistungsvereinbarungen.

Die Aufteilung

Für den ersten FTI-Pakt für die Jahre 2001 bis 2023 stellt die Regierung in Summe 3,86 Mrd. Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Budgetposten wurden bereits beim Beschluss des Bundesbudgets im Herbst fixiert. Davon entfallen auf das Bildungsministerium 1,93 Mrd. Euro, das Klimaschutzministerium 1,58 Mrd. Euro und das Wirtschaftsministerium 347 Mio. Euro. Laut Bildungsministerium ist dies gegenüber der vergleichbaren Summe der Jahre 2018-2020 (3,02 Mrd. Euro) ein Anstieg um mehr als 27 Prozent. (APA, 23. 12. 2020)