Ischgl geht es vorsichtig an. Der gebrandmarkte Wintersportort im Paznauntal wird nun doch erst im Jänner seine Skigebiete öffnen. Auch wenn man fast überall in Tirol ab dem 24. Dezember Skifahren gehen kann. Die unterschiedlichen Corona-Regeln in der Schweiz und in Österreich würden "derzeit gegen eine Öffnung unseres grenzüberschreitenden Skigebiets sprechen", so Markus Walser und Günther Zangerl von der Silvrettaseilbahn AG in einer Aussendung. Eine Öffnung wäre kompliziert.

So wäre ein Grenzverkehr für die aus Samnaun kommenden Skifahrer zulässig, umgekehrt würde eine Quarantäne für Skifahrer gelten, die nach einem Grenzübertritt von Ischgl nach Samnaun wieder auf die österreichische Seite des Skigebiets wechseln, hieß es. Auch unterschiedliche Kapazitätsbeschränkungen bei den Seilbahnen, beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und hinsichtlich des Takeaway-Angebots von Skihütten veranlassten die Ischgler zu dem Schritt.

Nicht alle sperren auf

Kompliziert wird es aber ohnehin, wohin man auch schaut. Vorarlberg etwa eröffnet im Großen und Ganzen am 24. Dezember die Saison. Wer in Lech-Zürs auf die Piste will, muss aber auf den 26. Dezember warten, das gilt auch für das Kleinwalsertal. Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg die meisten Bundesländer oder zumindest ein Teil ihrer Skigebiete legen am 24. los. Manche halten sich strikt an die Vorgaben des Bundes, andere schärfen nach.

In diesen abgedeckten Bereichen heißt es FFP2-Masken tragen, zumindest wenn man über 14 Jahre alt ist.
Foto: APA/Gindl

Alleine die Vorgaben des Bundes haben es in sich: In geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln wie Gondeln, Kabinen oder abdeckbaren Sesseln und in geschlossenen Zugangsbereichen von Seil- und Zahnradbahnen sind ab dem vollendeten 14. Lebensjahr FFP2-Masken ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechender Mundnasen-Schutz zu tragen. Für alle im Alter zwischen über sechs und unter 14 Jahren genügt ein Mund-Nasen-Schutz. Auch in allen offenen Zugangsbereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichend.

In geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln dürfen höchstens so viele Personen gleichzeitig befördert werden, dass die Hälfte der Beförderungskapazität des Fahrbetriebsmittels nicht überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden.

Wer kontrolliert?

Stellt sich die Frage der Kontrolle – etwa der Altersgrenze von 14 Jahren. Bei den Saisonkarten sei dies möglich, weil sie personalisiert sind, bei Tageskarten werde es aber schwierig, räumt Erich Egger, Sprecher der Salzburger Liftbetreiber im Gespräch mit der Austria Presseagentur ein. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern. Was die FFP2-Masken betrifft, so heißt es in Oberösterreich und anderen Bundesländern, man sei im Grunde genommen ausgerüstet.

Ob die Lift- und Seilbahnbetreiber die Masken verkaufen – die Kärntner verlangen dafür etwa zwei Euro, in Hinterstoder in Oberösterreich müssen drei Euro berappt werden – oder nicht, sei deren Sache, heißt es im Büro von Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP). Fast überall vernimmt man die Empfehlung an die Skifahrer, sich am besten selbst mit dem richtigen Mund-Nasen-Schutz auszurüsten. Inwieweit erkennbar ist, ob es sich bei dem getragenen Modell tatsächlich um eine FFP2-Maske – und nicht etwa um eine ähnlich aussehende FFP1-Maske handelt –, darüber gehen die Meinungen auseinander.

In diesem Lift reicht der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz.
Foto: Imago

Die Vorarlberger haben sich mit dem "Winterkodex Vorarlberg" eigene Regeln überlegt – sie seien strenger als die Sicherheitsvorgaben des Bundes, heißt es. So würden etwa alle Skigebiete im Land ihre Mitarbeiter regelmäßig testen, die Häufigkeit richte sich nach der Nähe des Mitarbeiters zum Gast. In den Skigebieten in Niederösterreich ist Voranmeldung nötig. "Nur mit einem gültigen Ticket oder einer Reservierung ist der Zutritt zum Skigebiet gestattet", betonte Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger (ÖVP) am Mittwoch. So soll der Andrang kontrolliert werden. Unter www.winternavi.at werde die Zahl der verfügbaren Tickets für die jeweiligen Gebiete abrufbar sein.

Auch die Sache mit der Verpflegung wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt. Die Bundesverordnung würde Takeaway unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, etwa wenn die Skihütte oder ein Gasthaus auch von einer öffentlichen Straße aus zu erreichen ist. Die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger hatte ja bereits im Vorfeld erklärt, dass sie keinen Grund sehe, Skihütten in dieser Frage anders zu behandeln als die restliche Gastronomie.

Einige Bundesländer lassen das aber nicht zu. In Oberösterreich heißt es Thermoskanne und Jause einpacken, die Abholung von Speisen und Getränken ist auf den Skihütten untersagt. Anders in Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Dort darf die Gastronomie eben die Würstelsuppe anbieten, wenn sie auch von einer öffentlichen Straße aus zu erreichen ist. In allen Vorarlberger Skigebieten werden zudem sogenannte Winterkodex-Ranger die Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht in den Wartebereichen kontrollieren. Das Land hat dafür finanzielle Unterstützung zugesagt. (Regina Bruckner, 23.12.2020)