In den vergangenen Wochen kam es zu Demonstrationen in Paris gegen das neue Sicherheitsgesetz, das in weiten Strecken in Kritik steht.

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Das oberste Verwaltungsgericht in Paris hat der französischen Polizei untersagt, Demonstrationen mittels unbemannter Luftfahrzeuge zu überwachen. Die Ermittler sollen unverzüglich die Vorgehensweise stoppen, ordert das Gericht an. Zuvor hatte die Regierung die Luftraumüberwachung rechtlich in einem neuen Sicherheitsgesetz geregelt – dieser Teil der Gesetzesreform wird nun für ungültig erklärt, da keine konkreten Bedingungen für die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen genannt worden seien.

Die neue Rechtslage hätte der Polizei mehr Befugnisse erteilt. Jedoch könnte die Regierung nicht begründen, warum gerade Drohnen um bei Demonstrationen für Sicherheit zu sorgen, berichtet "netzpolitik.org". Da aber personenbezogene Daten verarbeitet werden, müsse dies aber erfolgen – Gesichter unkenntlich zu machen, wie von der Polizei praktiziert, sei dabei unzulässig.

Demonstrationen

In den vergangenen Wochen kam es zu Demonstrationen in Paris gegen das neue Sicherheitsgesetz, das in weiten Strecken in Kritik steht. So verbietet es unter anderem, Bilder von Beamten im Einsatz zu erstellen. Kritiker, darunter auch der Europarat, warnten vor einem Eingriff in die Pressefreiheit, weswegen die französische Regierung nun Anpassungen angekündigt hat. Das jüngste Gerichtsurteil könnte eine breitere Überarbeitung bedeuten. (red, 23.12.2020)