In Österreich ist am Samstag der dritte harte Lockdown in Kraft getreten. Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr. Der Handel bleibt bis inklusive 17. Jänner bis auf Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien geschlossen. Erstmals ist aber die Vorbestellung und Abholung von Waren in allen Geschäften erlaubt. Körpernahe Dienstleister wie etwa Friseure dürfen nicht öffnen, ebenso der Kulturbereich und viele Freizeiteinrichtungen.

Der Lockdown endet für alle am 24. Jänner. Allerdings ist die Möglichkeit eines früheren "Freitestens" geplant: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratismassentests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown am 18. Jänner beenden – Details dazu sind noch nicht bekannt. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen, zum Jahreswechsel gelten alle Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Foto: Sozialministerium

Hier noch einmal alle Regeln im Überblick: Hier geht es zu der vollständigen Verordnung. Diese ist formal nur bis zum 4. Jänner in Kraft und muss dann im Hauptausschuss des Nationalrates verlängert werden.


Es gelten wieder Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr:

Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
    (Enkauf, Zwecke der Gesundheit, Religionsausübung, Versorgung von Tieren, Kontakt mit LebenspartnerIn oder einer nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Person mit der "in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird")
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung (z. B. Sport, Spaziergänge)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Handel und Dienstleistungen:

  • Zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc..
  • Die Abholung von Waren zwischen 6 und 19 Uhr ist erlaubt, Click & Collect ist in allen Geschäften möglich
  • Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen (zb. Friseure) anbieten, sind geschlossen.
  • Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.)

Sport:

  • Outdoor-Sportstätten dürfen unter Einhaltung der 1-Meter-Abtand-Regel betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), man braucht mindestens 10 m2 Platz für sich
  • Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; regional weitere Maßnahmen möglich .

Gastronomie und Beherbergung:

  • Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.

Kontakte

  • Gestattet sind Treffen zwischen einem Haushalt (eine oder mehrere Personen) und "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer Kontakt oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird", heißt es in der Verordnung. Das gilt explizit auch für Privatbereiche außerhalb des Wohnbereichs wie Gärten, Scheunen, Schuppen und Garagen.
  • Von den Beschränkungen ausgenommen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner und Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder kann auch durch Personen wahrgenommen werden, die nicht dem Familienkreis zuzurechnen sind.
  • In Alters-, Pflege- und Behindertenheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohnerinnen und Bewohner dürfen allerdings von zwei Personen besucht werden (z. B. den Eltern).

Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.

Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive werden geschlossen.

Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben geschlossen. (red, 26.12. 2020)