Das beharrliche Ignorieren der Behörden und Auflagen dürfte den Beschuldigten sehr teuer zu stehen kommen.

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Die "Wildwest-Zeiten" der Drohnenflüge dürften vorbei sein. In vielen Staaten gibt es mittlerweile konkrete Regeln und Auflagen für Leute, die größere Drohnen oder solche mit Kameras fliegen lassen wollen. In Österreich wird das bisher komplizierte und teurere Prozedere zum Jahreswechsel deutlich vereinfacht und billiger – unter anderem mit einem kostenlosen Online-Test, der zum Einsatz der gängigsten Gerätetypen berechtigt.

Dennoch bleiben allerlei Vorgaben einzuhalten – beispielsweise muss jedes Gerät registriert werden, und bestimmte Einsätze sind vorab nach wie vor Einzelgenehmigungen einzuholen. Was passiert, wenn man die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, zeigt nun ein Fall aus dem US-Bundesstaat Pennsylvania. Dort fordert die Luftfahrtbehörde FAA nun 182.000 (aktuell rund 149.000 Euro) Dollar an Strafzahlungen von einem Drohnenpiloten, berichtet "DPReview".

Zweithöchste Strafe

Der Fall erregt aufgrund der hohen Forderung schon seit ein paar Wochen mediale Aufmerksamkeit. Nun allerdings bekam ein bekannter, auf Luftfahrtrecht spezialisierter Anwalt, Jonathan Rupprecht, erstmals Einblick in die Strafverfügung. Seiner Erinnerung nach handele es sich um die zweithöchste Strafe, die die FAA bisher in Zusammenhang mit Drohnenflügen ausgesprochen habe.

Den Rekord hält aktuell das Chicagoer Unternehmen Skypan, von dem man 2015 rund 1,9 Millionen Dollar gefordert hatte, ehe man sich zwei Jahre später auf eine Zahlung von 200.000 Dollar unter Auflagen geeinigt hatte.

Youtube-Videos erleichterten Beweisführung

Im Falle des namentlich nicht erwähnten Drohnenpiloten geht es um 26 Flüge zwischen Dezember 2019 und August 2020. In diesen soll der Beschuldigte unter anderem ohne vorherige Genehmigung in kontrolliertem Luftraum geflogen sein – auch unter widrigen Wetterbedingungen und nahe an Wohngebäuden in der Innenstadt von Philadelphia – und gegen die Bestimmung, dass stets Sichtkontakt zwischen Pilot und Drohne bestehen muss, verstoßen haben. Mitunter soll er auch absichtlich die Verbindung zur Drohne unterbrochen und die Kontrolle über das Fluggerät verloren haben. Insgesamt stellte man die Verletzung zwölf verschiedener Auflagen fest.

Die Beweisführung hat der Pilot der Behörde dabei selbst vereinfacht. Denn auf Youtube fanden sich Videos seiner Flüge, die viele der Vorwürfe belegen. Hinzu kommen öffentlich einsehbare Verwarnungen für unerlaubte Flüge bei Nacht und den Verlust des Sichtkontakts. Dass Flüge bei widrigen Wetterbedingungen unternommen wurden, ließ sich auch über den Abgleich der meteorologischen Berichte der Flughäfen im Metars-System nachweisen. Die FAA, so Rupprecht, habe jedenfalls ihre Hausaufgaben erledigt, bevor sie den Strafbescheid erließ.

Warnungen von Behörde ignoriert

Was dem Piloten ebenfalls zum selbst herbeigeführten Verhängnis wurde ist, dass die Behörde schon vor dem fraglichen Zeitraum mehrfach Kontakt zu ihm wegen Verstößen bei früheren Flügen aufgenommen hatte, worauf er aber nicht reagierte.

Schon im Oktober und November 2019 wies man ihn auf die Probleme hin und übermittelte Informationen hinsichtlich der sicheren und auflagenkonformen Verwendung von Drohnen. Ob der Beschuldigte die Strafe beeinspruchen wird, bleibt abzuwarten. (red, 29.12.2020)