Innenminister Karl Nehammer nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November.

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Sie machte sich auf die Suche nach Behördenfehlern im Vorfeld des Wiener Terroranschlags – und wurde mehr als fündig: Die Untersuchungskommission offenbart in ihrem Zwischenbericht Missmanagement und Fehleinschätzungen im Umgang mit dem Gefährder K. F., der am 2. November zum Mörder wurde. Wie so oft vor Anschlägen übersahen Behörden Warnzeichen, wie so oft gab es Ränkespiele zwischen einzelnen Stellen. Der Zank zwischen Bundes- und Wiener Landesamt für Verfassungsschutz setzt sich sogar in der Aufarbeitung des Anschlags fort, wie die Kommission bemerkte.

Eklatante Ressourcenmangel

Klar ist allerdings auch, dass der Verfassungsschutz einen eklatanten Ressourcenmangel hat. Der spätere Attentäter war einer von 59 "Gefährdern", die zwischen Dezember 2019 und Oktober 2020 "erstbewertet" wurden. Dazu kommen unzählige schon früher als gefährlich eingestufte Islamisten, Neonazis und Reichsbürger. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch merkwürdige Prioritätensetzungen, etwa aufwendige Ermittlungen gegen die linksextreme Szene oder Tierschützer, deren Gewaltpotenzial hierzulande vernachlässigbar ist.

Ein Lichtblick ist, dass der Zwischenbericht der Kommission so offen und schonungslos ausfallen konnte. Mit einer Veröffentlichung hat das Innenministerium zwar kurz gezaudert, dann aber doch nachgegeben. Auch das ist ein gutes Zeichen. Nun gilt es, die Verfassungsschutzreform ähnlich transparent und klar voranzutreiben. (Fabian Schmid, 28.12.2020)