Bild nicht mehr verfügbar.

Einsatz für die Freilassung von Julian Assange.

Foto: HENRY NICHOLLS / REUTERS

Der Vater von WikiLeaks-Gründer Julian Assange hofft auf eine Begnadigung seines Sohnes durch den künftigen US-Präsidenten Joe Biden. Das sagte John Shipton der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Am 4. Jänner soll ein Gericht in London über den US-Auslieferungsantrag für Assange entscheiden.

Der 76-Jährige ist zwar überzeugt, dass die Verteidiger seines Sohnes die besseren Argumente haben, trotzdem befürchtet er eine Niederlage vor Gericht. Grund dafür sei vor allem die aus seiner Sicht "willkürliche und böswillige" Behandlung seines Sohnes in dem Verfahren. Der habe beispielsweise nicht ausreichend Möglichkeit bekommen, während der Verhandlungen mit seinen Anwälten zu kommunizieren.

Neue Hoffnung

Auch dem UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, zufolge könnte Assanges Schicksal in den Händen Joe Bidens liegen. Er erwartete, dass die erste Instanz dem Auslieferungsantrag stattgeben werde, es sei denn der künftige US-Präsident signalisiere, dass er einen anderen Ausgang wünsche, sagte Melzer der Deutschen Welle.

Der UNO-Experte sieht in dem Prozess in London kein faires Verfahren. "Was wir sehen, ist, dass die Briten Julian Assange systematisch seiner grundlegenden Rechte berauben, seine Verteidigung vorzubereiten, Zugang zu seinen Anwälten und zu rechtlichen Dokumenten zu haben", so der Schweizer.

Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Jahrelang hatte sich Assange einer Festnahme durch die Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London entzogen. In Amerika droht ihm im Falle einer Verurteilung ein Strafmaß von bis zu 175 Jahren. (APA, 29.12.2020)