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Auch Drohnen unter 250 Gramm sind von der Registrierungspflicht eingeschlossen, wenn sie mit einer Kamera ausgerüstet sind.

Foto: Reuters

Mit dem neuen Jahr tritt das neue Drohnenregulativ der EU in Kraft. Seit dem 31.12.2020 gelten nun einheitliche Regeln für die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge. Doch wann ist eine Drohne registrierungspflichtig, wann muss ein Flug genehmigt werden und in welcher Situation braucht man einen Drohnenführerschein? Es folgt ein Überblick.

Registrierung für Betreiber statt Fluggeräte

Eine der größten Änderungen ist die verpflichtende Registrierung aller Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, aber eine Kamera besitzen, müssen ebenfalls registriert werden. Auch von der Regelung betroffen sind Drohnen, die besonders schnell sind und eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können, wenn sie aufprallen.

In Österreich müssen sich Drohnenbetreiber künftig auf der Webseite der Austro Control (dronespace.at) registrieren, und ihre Drohnen mit ihrer Betreibernummer versehen. Die Registrierung kostet einmalig 31,20 Euro, und ist laut Austro Control drei Jahre gültig. Zuvor mussten einzelne Fluggeräte der Luftfahrtbehörde gemeldet werde, nun können mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer starten.

„Open“-Kategorie ohne Genehmigungspflicht

Das EU-Regulativ unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien: "Certified", "Specific" und "Open". Für den Privatgebrauch ist vor allem die "Open"-Kategorie relevant, da diese keine Genehmigung benötigt. Die Kategorie wird mit einer Flughöhe von maximal 120 Meter, und einem Abfluggewicht von 25 Kilogramm begrenzt. Außerdem müssen die Drohnen bei direktem Sichtkontakt betrieben werden.

Die Grafik der Austro Control veranschaulicht die neuen Regelungen
Foto: Austro Control

Der kleine und große Drohnenführerschein

Für den Betrieb von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen Pilotinnen und Piloten einen Online-Kurs absolvieren und anschließend einen Online-Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen bestehen. Dabei wird Wissen zum Luftrecht, Datenschutz und Privatsphäre sowie Flugsicherheit vermittelt und abgefragt. Eine Bestätigung der absolvierten Prüfung muss bei jedem Flug mitgeführt werden. Der Online-Test kann kostenlos absolviert werden und der Führerschein ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Wer Drohnen der C2 Klasse (Maximalgewicht von vier Kilogramm) in unmittelbarer Nähe zu unbeteiligten Personen fliegen möchte, benötigt einen großen Drohnenführerschein. Neben der Absolvierung des kleinen Führerscheins muss die Pilotin oder der Pilot ein praktisches Selbsttraining durchführen und bei einer behördlich anerkannten stelle einen Theorietest bestehen. In 30 Multiple-Choice-Fragen werden dort Themen wie Meteorologie, UAS-Flugleistung und die Minderung von Risiken am Boden geprüft.

Mindestabstände zu Menschen

Je nach Gewicht und CE-Klassifizierung des Fluggeräts wird die "Open"-Kategorie, die keine Bewilligung benötigt, in drei weitere Subkategorien names A1, A2 und A3 unterteilt. Diese bestimmen unterschiedliche Mindestabstände zu unbeteiligten Personen und den benötigten Drohnenführerschein.

Subkategorie A1

Drohnen der Klasse C1 mit einem Maximalgewicht von 900 Gramm sowie CO, mit maximal 250 Gramm, dürfen nahe an Menschen fliegen, somit sind Flüge über einzelne Personen gestattet. Für Drohen ohne CE-Klassifizierung ist ein Maximalgewicht von 500 Gramm festgelegt. Für den Flug einer Drohne mit einem Gewicht über 250 Gramm in der Nähe von Menschen wird der kleine Drohnenführerschein benötigt.

Subkategorie A2

Drohnen der Klasse C2 mit einem Maximalgewicht von vier Kilogramm müssen hingegen mit einem Abstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen geflogen werden. Im Low-Speed-Modus ist auch ein Abstand von fünf Metern erlaubt. Zusätzlich zum kleinen muss auch ein großer Drohnenführerschein absolviert werden.

Subkategorie A3

Die Subkategorie A3 regelt Flüge, die weit weg von anderen Menschen stattfinden. Mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie-, und Erholungsgebieten dürfen Drohnen der Klasse C3 und C4 geflogen werden, sowie Fluggeräte bis zu 25 Kilogramm Abfluggewicht, wenn sie nicht klassifiziert sind. Für A3-Flüge wird nur der kleine Drohnenführerschein benötigt.

Flug ohne direkten Sichtkontakt

Möchte man Drohnen ohne direkten Sichtkontakt manövrieren oder höher als 120 Meter fliegen, fällt der Drohnenbetrieb in die Kategorie "Specific" und benötigt eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde. Das gilt auch für Flüge mit Drohnen über 25 Kilogramm außerhalb und vier Kilogramm innerhalb bewohnter Gebiete. Beispiel dafür sind Flüge, in denen Luftaufnahmen von Städten angefertigt werden.

Die Kategorie "Certified" umfasst den Transport von Gefahrgut oder Personen, sowie Flüge über Menschenmassen mit Drohnen, die größer als drei Meter sind. Für diese Flüge wird eine Zertifizierung des Fluggeräts verlangt. Die europaweiten Regelungen für die "Certified"-Kategorie befindet sich noch in Ausarbeitung.

Die neuen Bestimmungen gelten EU-weit, einschließlich Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Für ältere Drohnen, die technische Anforderungen nicht erfüllen, gibt es eine Schonfrist bis zum 1. Jänner 2023. (red, 02.01.2021)