Die vorgesehene Ausschreibung von Windkraftprojekten frühestens ab 2024 stößt manchen auch in der EU-Kommission sauer auf. Der Grund ist eine mögliche Bevorzugung der Windenergie gegenüber anderen Technologien im Bereich der Erneuerbaren.

Foto: imago

Wien – Zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sei eine Vielzahl an Fragen aus Brüssel eingegangen, die man nun zu beantworten habe. Das führe zu Verzögerungen im Gesetzwerdungsprozess in Österreich. Nicht wie geplant noch 2020, sondern erst 2021 könne es den Beschluss dazu geben, hieß es noch Mitte November auf STANDARD-Anfrage aus dem Büro von Energie- und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne). Nun verdichten sich Hinweise, dass die Windkraft dabei eine wesentliche Rolle spielt.

Dem Vernehmen nach geht es um eine Bevorzugung der Windkraft gegenüber anderen Technologien zur sauberen Produktion von Strom. Wie aus dem Gesetzeskonvolut, mit dem der geförderte Ausbau erneuerbarer Energien auf eine marktwirtschaftlichere Basis gestellt werden soll, hervorgeht, wird es die im Vorfeld ventilierte Ausschreibung von Windkraftprojekten frühestens im Jahr 2024 geben. Und das auch nur unter gewissen Voraussetzungen.

Kritische Einwände

Das stößt offenbar nicht nur den für die Notifizierung des EAG zuständigen Beamten in der EU-Kommission sauer auf. Bereits während des Begutachtungsverfahrens in Österreich, das am 28. Oktober zu Ende gegangen ist, gab es zahlreiche kritische Einwände.

"Anhand von § 39 Abs. 1 wird deutlich, dass die Interessen der Windkraftbetreiber im Prozess der Gestehung des vorliegenden Gesetzesentwurfs – sachlich ungerechtfertigt und letztlich verfassungswidrig – über Gebühr Berücksichtigung gefunden haben. Die vorgeschlagene Regelung beinhaltet, dass erstens Ausschreibungen für Windkraftanlagen erst ab dem Kalenderjahr 2024 erfolgen sollen und zweitens auch nur dann, wenn ‚eine Ausschreibung unter Bedachtnahme auf den Evaluierungsbericht gemäß § 87 effizientere Ergebnisse als die Vergabe der Förderung nach dem 3. Abschnitt erwarten lässt‘", merkten beispielsweise die Umweltanwaltschaften an.

Durchaus kritisch hat sich auch die Stadt Wien geäußert, wie auf der Parlamentswebsite nachzulesen ist: "Demnach hat das BMK das mit diesem Gesetz geschaffene Fördersystem unter Heranziehung externer Fachexperten zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und dem Nationalrat spätestens im Dezember 2023 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung vorzulegen. Da Ausschreibungen – wenn überhaupt – erst ab dem Kalenderjahr 2024 erfolgen sollen, zeigt sich, dass dieser Bericht, der bereits Ende 2023 vorzulegen ist, hinsichtlich der Windkraft noch überhaupt nichts evaluieren kann."

Windkraftbranche auch gegen Ausschreibung ab 2024

Die IG Windkraft feiert das als Erfolg und hofft unter Hinweis darauf, dass Ausschreibungen in vielen Ländern Europas zu groben Verwerfungen des Windkraftausbaus geführt haben, dass man von Auktionen auch nach 2024 Abstand hält.

"Wenn schon eine erneuerbare Energietechnologie bevorzugt werden soll, dann wäre es sachlich bei der Photovoltaik gerechtfertigt, nicht bei der Windkraft", sagt der Präsident des Umweltdachverbands, Franz Maier. "Dort gibt es den größten Handlungsbedarf." (Günther Strobl, 4.1.2021)