Neben unzähligen Verordnungen wurden auch 22 (!) Covid-19-Sammelgesetze verabschiedet und viele weitere Gesetze und Begleitgesetze.

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Jetzt ziehen wieder die Heiligen Drei Könige vulgo Sternsinger herum. Sie dürfen das, auch im dritten harten Lockdown, denn es handelt sich um eine "unaufschiebbare berufliche (ehrenamtliche) Tätigkeit", heißt es. Sie dürfen aber heuer aus den bekannten Gründen keine Wohnräume betreten.

Wenn sie nun also draußen von Haus zu Haus ziehen, könnten sie auf zahlreiche Herbergssuchende treffen. Auch im harten Lockdown darf man nämlich die Wohnung verlassen, wenn man eine neue Bleibe sucht, etwa weil der befristete Mietvertrag nicht verlängert wurde. Die Besichtigung einer Vorsorgewohnung (als Kaufinteressent) ist aber klarerweise nicht zulässig, dient sie doch keiner "Deckung eines Wohnbedürfnisses", das ergibt sich aus der 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die kürzlich die 3. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ablöste.

Mietstundungen möglich, mehr nicht

Schutz-, Not-, Lockerungsmaßnahmen: Ja, Corona hatte 2020 auch die Gesetzgebung fest im Griff. Neben unzähligen Verordnungen wurden auch 22 (!) Covid-19-Sammelgesetze verabschiedet und viele weitere Gesetze und Begleitgesetze. Mit dem 2. Covid-19-Justizbegleitgesetz wurden etwa Mietstundungen ermöglicht.

Leider war das aber schon die einzige nennenswerte Wohnpolitik, die 2020 im Bund gemacht wurde. Vom Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen liegt noch immer kein Entwurf vor, die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes lässt auch noch auf sich warten. Und im parlamentarischen Bautenausschuss, in dem es nach der konstituierenden Sitzung vom 10. Jänner 2020 bisher keine einzige weitere Sitzung gab, harren noch viele weitere Themen einer Debatte. Es gäbe also jede Menge zu tun. In diesem Sinne hoffen wir auf ein gutes, nein, ein besseres neues Jahr. Prosit 2021! (Martin Putschögl, 04.01.2021)