Die App wurde bereits im März eingeführt, jetzt wird der Zugriff durch die Polizei bekannt.

Foto: TraceTogether/Screenshot

Viele Staaten haben seit Ausbruch der Pandemie Corona-Apps veröffentlicht, die die Kontaktverfolgung erleichtern sollen. Nutzer sollen dabei im Falle des Kontakts mit einem Infizierten benachrichtigt werden. In Österreich geriet die "Stopp Corona"-App des Roten Kreuzes anfänglich wegen Datenschutzbedenken in die Kritik, in Deutschland erhielt teilweise sogar die Polizei Zugriff auf die Gästelisten der Gastronomiebetriebe. Ähnliches erlaubt auch die singapurische Regierung der dortigen Polizei. Für die Strafverfolgung kann diese auf die Daten der staatlichen Kontaktverfolgungs-App "Trace Together" zugreifen.

Staatliche App, polizeilicher Zugriff

Datenschutzprobleme sollen dabei allerdings nicht entstehen. "Die Regierung verwaltet die von den Nutzern übermittelten Daten, und es wurden strenge Maßnahmen festgelegt, um diese persönlichen Daten zu schützen", erklärte Innenminister Desmond Tan am Montag im Parlament.

Es sollen deshalb ausschließlich autorisierte Polizisten Zugriff auf die Daten erhalten und diese nur für die angemeldeten Zwecke verwenden dürfen. Die persönlichen Nutzerdaten sollen dabei stets gesichert sein. Aufgedeckt wurde die Nutzung zur Strafverfolgung nach einer Anfrage des Abgeordneten Christopher de Souza, berichtet der singapurische Nachrichtenkanal Channel News Asia.

Information erst auf Nachfrage

In der öffentlich zugänglichen Datenschutzerklärung auf der "Trace Together"-Webseite soll bis dahin zu lesen gewesen sein, dass die Daten ausschließlich für die Kontaktverfolgung genutzt werden. Am Montag wurde die Seite um Informationen ergänzt, in denen erklärt wird, dass die Strafprozessordnung für alle Daten gilt, die unter die staatliche Zuständigkeit fallen.

Demnach soll unter Umständen dann auf Daten zugegriffen werden, wenn die Sicherheit der Bürger gefährdet ist. Dafür soll auch die Polizei Zugriff auf die Daten der Kontaktverfolgungs-App erhalten, um sie für strafrechtliche Ermittlungen zu verwenden. (red, 5.1.2021)