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Seit 2014 gehört Whatsapp dem Facebook-Konzern.

Foto: AP / Karly Domb Sadof

Whatsapp informiert seine rund zwei Milliarden Nutzer seit Anfang Jänner mit einer Pop-up-Nachricht in der App, dass es Neuerungen bei den Nutzungsbedingungen zu akzeptieren gebe. Deren Inhalt: Sämtliche Daten können künftig für das gesamte Facebook-Unternehmen, dem auch Whatsapp angehört, genutzt werden.

Aktualisierung verpflichtend

Für rund 19 Milliarden Dollar kaufte im Jahr 2014 Facebook den damaligen Konkurrenten Whatsapp. Kurz darauf rühmte sich der Nachrichtendienst mit der professionellen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dem Signal-Protocol, das von Sicherheitsexperten in den höchsten Tönen gelobt wurde. 2016 durften Nutzer der App einmalig via Opt-out-Nachricht entscheiden, ob sie ihre Daten allen Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellen wollten oder nicht. Mit den neuen Nutzungsbedingungen wird diese Entscheidung negiert.

Foto: Facebook

Nach einer Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien müssen Nutzer von Whatsapp ab sofort zustimmen, dass alle Informationen in der App vom ganzen Unternehmen genutzt werden dürfen. Dazu gehören vom Nutzer gespeicherte Daten wie Telefonnummern, Adressbuch, Profilnamen, Profilbilder, Statusmeldungen und mehr.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat bereits 2019 seine "Privacy Focused Vision" formuliert, bei der er eine kohärente Erfahrung über all seine Nachrichtendienste hinweg erzielen möchte, also auch bei Whatsapp. Diese Vereinheitlichung soll wohl auch dem Unternehmen selbst das Leben einfacher machen, wenn es darum geht, zu verstehen, wie die eigenen Dienste und Angebote genutzt werden. Alle Apps des Unternehmens sind kostenlos, Geld wird mit den Daten der Nutzer verdient, um beispielsweise personalisierte Werbung anzuzeigen. Für den Kunden verspricht Facebook "Dienste zu verbessern" und "Funktionen und Inhalte zu personalisieren".

Nicht unwesentlich für das Spiel mit offenen Karten bezüglich Datennutzung dürften unter anderem die schärferen Datenschutzbestimmungen im App-Store von Apple sein, die seit Dezember 2020 gelten. So muss ab sofort jede App die Nutzer darüber aufklären, wofür die gesammelten Daten genutzt werden. Voraussetzung dafür, dass diese Aufklärung auch Früchte trägt, ist, dass man sich künftig die generell lang und umfassend formulierten Datenschutzbestimmungen tatsächlich durchliest. Allzu oft ist man verleitet, den einfachen Weg zu gehen und allem blind zuzustimmen. Der "Fall Whatsapp" könnte hier zumindest für mehr Bewusstsein bei den App-Nutzern sorgen.

Alle, die einen Wechsel zu einem anderen Nachrichtendienst in Erwägung ziehen, können sich über Signal informieren. Der Nachrichtendienst wird seit Februar 2020 auch innerhalb der Europäischen Kommission für ihre Mitarbeiter empfohlen.

Einzelfall: Europäischer Raum

In Ländern der Europäischen Union scheinen die neuen Nutzungsbedingungen noch nicht auf, da die Abschaffung der Widerspruchsmöglichkeit in vielen Ländern illegal wäre. Gemäß der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung muss stets ein Opt-out möglich sein, wenn persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden. So ist die Nutzung der WhatsApp-Daten für Facebook-Werbung weiterhin nicht zulässig. Sehr wohl findet man in den Datenschutzrichtlinien allerdings Hinweise, dass Daten zwischen den beiden Services ausgetauscht werden. So heißt es dort etwa: "Wenn du unsere Dienste mit Produkten der Facebook-Unternehmen nutzt, erhalten wir von diesen möglicherweise Informationen über dich; zum Beispiel wenn du den Teilen-Button von WhatsApp auf einem Nachrichtendienst nutzt, um einen Nachrichtenartikel mit deinen WhatsApp Kontakten oder den Gruppen bzw. Broadcast-Listen auf unseren Diensten zu teilen, oder wenn du dich dafür entscheidest, auf unsere Dienste wegen der Werbeaktion eines Mobilfunk- bzw. Geräteanbieters zuzugreifen."

Aufgrund der unklaren Formulierungen hat sich jetzt auch eine Sprecherin von WhatsApp via Twitter zu Wort gemeldet.

Ein Tweet-Thread von Niamh Sweeney, WhatsApps Public Policy Director für EMEA, zur Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien.

Monopol

Der EU hat Facebook bereits 2017 eine Strafe von 110 Millionen Euro zahlen müssen, weil bei der Übernahme von WhatsApp irreführende Angaben gemacht wurden. So sei laut EU bereits beim Kauf 2014 ein automatischer Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten möglich gewesen, was Facebook damals noch dementierte.

Aktuell läuft eine Monopolklage gegen Facebook, die mit einer Zerschlagung des US-Konzerns droht. Kaum ein anderes Unternehmen ist in den vergangenen Jahren ähnlich unverblümt bei der Beseitigung des Wettbewerbs vorgegangen. Aufstrebende Konkurrenten wurden wahlweise übernommen oder – wenn diese das nicht wollten – mit voller Härte bekämpft. New Yorks Justizministerin James teilte im Dezember 2020 mit: "Facebook hat seine Monopolmacht genutzt, um kleinere Rivalen zu vernichten und die Konkurrenz auszulöschen, alles auf Kosten alltäglicher Nutzer." Nun wird sich zeigen, ob eine engere Verzahnung der einzelnen Dienste des Facebook-Unternehmens diese Bemühungen der Gerichte erschweren wird. (aam, 7.1.2021)