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US-Präsident muss sich nach neuen Social-Media-Kanälen umschauen.

Foto: AP/Evan Vucci

Eine kurzfristige Sperre bei Twitter, eine etwas längere bei Facebook, schärfe Regeln auch bei Youtube, Twitch und Tiktok. Nach Jahren der Untätigkeit scheinen die großen IT-Plattformen so etwas wie eine neue Courage im Umgang mit Donald Trump gefunden zu haben. Ein Vorgang, der aber auch wichtige Fragen aufwirft: Darf eine private Plattform einfach so die Nachrichten eines demokratisch gewählten Politikers entfernen?

Section 230

Die rechtliche Antwort darauf ist simpel: Ja, sie darf. Die in den USA geltende "Section 230" gibt den Betreibern die alleinige Hoheit darüber, zu entscheiden, was auf ihren Plattformen veröffentlicht wird – und was eben nicht. Ein Gesetz, gegen das zuletzt vor allem die Republikaner angesichts schärfer werdender Moderationsregeln Sturm gelaufen sind. Das ändert aber am Status quo wenig.

Viel wichtiger aber: Die Entscheidung von Facebook und Co mag spät kommen, sie ist aber vollkommen richtig. So wichtig die generelle Diskussion über die Macht der Plattformbetreiber und das Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit zweifellos ist, das ist ein Thema, das besser an anderen Beispielen verhandelt wird. Wer mit seinen Nachrichten Hetze betreibt, wer Rechtsextremen nach einem gewalttätigen Angriff seine Sympathien versichert, dem wird zu Recht der Weg zum Ausgang gezeigt. Es gibt kein Recht auf Verhetzung – auch nicht für US-Präsidenten. (Andreas Proschofsky, 8.1.2021)