Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erfolgt die Vergabe von Regierungsinseraten nach "anerkannten objektiven Kriterien".

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Die Vergabe von Inseraten des Bundeskanzleramts erfolgt "ausnahmslos nach den anerkannten objektiven Kriterien Reichweite und Auflage", hält Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage fest. Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter hatte unter anderem nach einer Erklärung "für die überproportionale Bevorzugung" bei der Regierungsinseratevergabe an die Boulevardmedien "Kronen Zeitung", "Österreich" und "Heute" gefragt. Bei den drei genannten Medien handle es sich "um die drei reichweiten- und auflagenstärksten Medien", so Kurz.

Die Schaltungen erfolgen laut der Anfragebeantwortung "in den elf auflagenstärksten Tageszeitungen österreichweit, die Verteilung erfolgt nach einem aus Mediaanalyse und verbreiteten Auflage (ÖAK) errechneten Mittelwert". Für die Berechnungen sowie die Erstellung eines Mediaplans sei die "Abteilung I/4 Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget" zuständig.

Kampagne "Schauf auf dich" extern vergeben

Diese Abteilung ist laut der Anfragebeantwortung auch für die Kampagnen zuständig. Ausnahme ist die durch den Covid-19-Fonds finanzierte Kampagne "Schau auf dich", für die die externe Mediaagentur Wavemaker beauftragt wurde. Das von der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) ausverhandelte Agenturhonorar zur BBG-Rahmenvereinbarung "Mediaagenturleistungen und Mediaschaltungen" werde, abhängig vom gestaffelten Nettoschaltvolumen, prozentuell berechnet.

Hinsichtlich einer in der Anfrage zitierten Studie vom Mediahaus Wien ("Scheinbar transparent. Analyse der Medienkooperationen der österreichischen Bundesministerien mit österreichischen Tageszeitungen 2018/2019") kritisiert Kurz, dass sich diese "ausschließlich auf die Reichweite der untersuchten Medien" und nicht auch auf das zweite Vergabekriterium, die Auflage, beziehe. Rückschlüsse auf die Inseratenvergabe der Bundesregierung aufgrund dieser Studie seien "somit unvollständig".

Kritik an Regierungspraxis

Wie der STANDARD berichtete, hat die Regierung sich und ihre Maßnahmen 2020 so teuer wie noch nie beworben. Im September hatte die EU-Kommission in einem Bericht die österreichische Praxis der intransparenten Regierungsinserate kritisiert und Bedenken hinsichtlich politischer Einflussnahme geäußert. So unterliegt die verdeckte Medienförderung über Inserate im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Presse-, Publizistik- oder Corona-Sondermedienförderung keinen Regeln. Wo geworben wird, entscheiden die Kommunikationsabteilungen der Ministerien, die in der Regel den Boulevard bevorzugen. (red, 1.11.2021)