Ein Bild aus besseren Zeiten: Die ehemalige Außenministerin Karin Kneissl und ihr Gatte beim Jägerball 2019. Indirekt brachten Beziehungsschwierigkeiten der beiden einen Verteidiger als Angeklagten vor Gericht.

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Wien – Über zu wenig Prominenz in seinem Verhandlungssaal kann sich Richter Christian Noe nicht beklagen: Sitzen doch Verfassungsrichter Michael Rami und Außenministerin a. D. Karin Kneissl (von der FPÖ nominiert) auf der Seite der Kläger. Und mit Andreas Schweitzer ein recht bekannter Strafverteidiger auf dem Anklagestuhl.

Der Grund des Verfahrens: Die Ex-Politikerin hat den Anwalt wegen übler Nachrede verklagt. Er hat in einem Interview mit Österreich dargelegt, warum er Kneissl nach der Einschläferung ihres Boxerrüden Niklas wegen Tierquälerei angezeigt hat.

Zwei Wochen nach Abholung gestorben

Dass Niklas, den Kneissl und ihr damaliger Gatte zwei Wochen zuvor aus einem Tierheim geholt hatten, tot ist, ist unbestritten. Laut der früheren Außenministerin am ersten Verhandlungstag im Dezember sei der Boxer nach einem Spaziergang im Garten zusammengebrochen. Sie habe eine befreundete Tierärztin gerufen, die diagnostiziert habe, dass der Hund nicht mehr zu retten sei, und daher zur Euthanasie schritt.

Beim Tierheim sah man das anders, schildert Schweitzer, selbst Boxerbesitzer. Dort habe man sich nicht erklären können, wieso das zuvor gesunde Tier plötzlich todkrank gewesen sei. Im Arztbrief der Tierärztin fand sich nämlich keine klare Indikation für die Tötung. Im Auftrag des Tierheims wurde Schweitzer als Anwalt aktiv, machte die Anzeige und legte das im Interview dar. Die BH Baden stellte nach einem zweiten Arztbrief der Tierärztin, in dem schwere Symptome aufgelistet waren, sowie der Exhumierung und Obduktion des Hundes, das Verfahren gegen Kneissl ein.

Ehekrise als Hintergrund

Um ihren Ruf als Tierfreundin zu schützen, klagte Kneissl. Im Hintergrund stand eine Ehekrise: Kneissls Ex-Ehemann sagte am zweiten Verhandlungstag am Montag als Zeuge, er habe eine Racheaktion vermutet. Zwei Tage zuvor habe Kneissl eine polizeiliche Wegweisung gegen ihn durchgesetzt, die vor Gericht später aufgehoben wurde. "Sie hat gesagt, sie wird mich und den Hund entsorgen!", ist der Ex-Gatte vor Richter Noe noch immer empört.

Zu dessen Freude einigen sich die Parteien am Ende des zweiten Tages auf einen Vergleich. Schweitzer zahlt 5000 Euro Schmerzensgeld, Kneissl zieht die Klage zurück, Noe kann den Prozess einstellen. (Michael Möseneder, 11.1.2021)