Foto: Bungie

Cheat-Software-Entwickler Gatorcheats verdiente in den letzten Jahren viel Geld mit Destiny- und Valorant-Spielern, die sich mit der Software des Unternehmens ihre Chancen im jeweiligen Spiel auf unlautere Weise verbessern wollten. Die Betreiber der beiden Spiele, Riot Games beziehungsweise Bungie, haben deswegen jetzt Klage eingereicht.

Unlauterer Wettbewerb

Cheats in Online-Games sind seit jeher ein großes Problem für viele Spiele-Entwickler. Speziell in kompetitiven Spielen können unfaire Tricks schnell zu einem Schwund der Teilnehmer führen, was langfristig eben jenes Spiel wirtschaftlich zerstört. Dieses Problem haben schon seit längerer Zeit Valorant von Riot Games und Destiny 2 von Bungie.

Gatorcheats verkaufte in der Vergangenheit Software, mit der man in den beiden Spielen unter anderem automatisches Zielen (Aimbot) aktivieren und den Standort gegnerischer Spieler (Wallhack) anzeigen lassen konnte. Sogar ein Abo-Modell hat Gatorcheats eingeführt. Für 90 Dollar (74 Euro) im Monat oder 500 Dollar für einen lebenslangen Zugang, bekommt man laufend Updates zur gewünschten "Schummel-Software".

Laut Polygon haben die Entwickler deshalb bei einem Gericht im Bundesstaat Kalifornien eine Klage gegen Gatorcheats eingereicht. "Die Software erlaubt es Spielern, Valorant und Destiny 2 zu manipulieren, um sich einen spielerischen Vorteil zu verschaffen," so die Klage. Weiters wird darauf eingegangen, dass die Software von Gatorcheats sogar Technologien überbrückt, die eben solche "Cheats" vermeiden sollen. Die Verwendung solcher Software ist laut Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Besonders heikel ist der Fall, weil Gatorcheats bereits einmal gegenüber Bungie versprochen hatte, keine solche Software mehr herstellen zu wollen. Der Verkauf hätte laut Bungie aber nie aufgehört. Die Entwickler sprechen von mehreren Millionen Dollar, die sie Gatorcheats langfristig kostet. Sei es wegen dem Verlust von Spielern oder aber auch dem langwierigen Kampf gegen eben diese schädliche Software. (aam, 12.1.2021)