In den letzten Monaten regte sich in etlichen Gemeinden Österreichs Widerstand gegen den Ausbau des 5G-Netzes, Bürgerinitiativen bildeten sich, die auf gesundheitliche Auswirkungen der neuen Mobilfunkgeneration verweisen. Von einer Bürgerinitiative wurde mir gegenüber der Bericht "5G-Mobilfunk und Gesundheit", der vom AIT und dem Institut für Technikfolgenabschätzung an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ITA) im Auftrag des österreichischen Parlaments verfasst wurde, als Quelle für diese Behauptungen genannt. Taugt er als Argument gegen 5G? Eine Analyse.

Der Bericht

Der Bericht ist Teil einer Beauftragung durch das Parlament, die die beiden Institutionen in einer europaweiten Ausschreibung gewonnen haben. Auffallend ist, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITA namentlich als Autorinnen und Autoren des Berichts genannt werden, das AIT jedoch insgesamt als beteiligte Organisation und keine Person von dort namentlich erwähnt wird. Der Bericht sammelt Stellungnahmen, die wiederum andere Gremien und Behörden (sogenannte "Aggregatoren") aus aller Welt aus dem Studium wissenschaftlicher Primärliteratur zusammengetragen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben.

Interessanterweise ist im Klimaministerium ein Wissenschaftlicher Beirat Funk eingerichtet worden, der einen jährlichen Bericht über Forschungsergebnisse zu Mobilfunk herausgibt. Dieser Beirat kommt regelmäßig zum Schluss, dass "[e]ine Gefährdung der Gesundheit durch Mobilfunk […] nicht wahrscheinlich" sei, es jedoch "[w]eiterhin […] offene Fragen" gebe. Wer hofft, dass der Parlamentsbericht ebenfalls zu einer klaren Schlussfolgerung gelangt oder gar offene Fragen beantwortet, wird enttäuscht.

Mobilfunk allgemein

Die meisten der ausgewerteten Aggregatorenberichte befassen sich mit potenziellen gesundheitlichen Effekten von Mobilfunk allgemein, nicht speziell mit 5G. Deshalb behandelt der größte Teil des Berichts diesen Aspekt. In Tabelle 12 zum Beispiel sind die Einschätzungen der unterschiedlichen Gremien zusammengefasst. Diese Tabelle sieht furchteinflößend aus, denn es sind sehr viele Kästchen gelb ("Studienlage inadäquat"), orange ("Effekt limitiert nachgewiesen") oder rot ("ausreichender Nachweis über einen gesundheitlichen Effekt") eingefärbt, aber nur sehr wenige grün ("kein Effekt"). Beachtet man jedoch, dass "Effekt" nicht gleichbedeutend mit "gesundheitlicher Beeinträchtigung" ist, sieht die Tabelle gleich wesentlich weniger bedrohlich aus.

Tabelle 12.
Screenshot: ÖAW/ITA/AIT

Die Gremien kommen tatsächlich zu uneinheitlichen Ergebnissen. Es gibt jedoch zwei Effekte, bei denen eine Mehrheit der Aggregatoren zur Einschätzung eines limitierten oder gar ausreichenden Nachweises gelangt. Der erste Effekt sind unspezifische Symptome, ausgelöst durch einen Nocebo-Effekt: Wenn ich Angst vor der Handystrahlung habe, dann zeige ich beim Anblick eines Handys oder Ähnlichem auch Symptome. Es gibt Studien, die belegen, dass selbst Menschen, die von sich behaupten, elektrosensibel zu sein, keine Mobilfunkstrahlen spüren können.

Auch über Effekte auf das EEG sagt eine Mehrheit der Aggregatoren, dass sie ausreichend nachgewiesen seien. Die Deutsche Strahlenschutzkommission und das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz geben hier eindeutig Entwarnung. Ob es wirklich die Strahlung selber ist, die Gehirnströme beeinflusst, oder ob es nicht einfach normale Gehirnaktivität während eines Telefonats ist, scheint also nicht eindeutig geklärt zu sein.

Bioinitiative und IARC: Zwei Gremien stechen hervor

Unter den betrachteten Gremien stechen ganz besonders die Bioinitiative und die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) hervor: Laut Bioinitiative ist fast jeder der von ihr untersuchten Effekte ausreichend nachgewiesen, und die IARC stuft seit 2011 Mobilfunkstrahlung als "möglicherweise krebserregend" ein. Ein genauerer Blick auf diese beiden Gremien lohnt daher – nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bericht nicht weiter auf diese Diskrepanz eingeht.

Die Herausgeberin des Bioinitiative-Reports ist Inhaberin einer Firma im Geschäftsbereich Baubiologie, die an der Westküste der USA einige Filialen unterhält. Die Firma bietet Beratung und Dienste zur Reduktion von durch Mobilfunk entstehenden elektromagnetischen Feldern an, der Bericht der Bioinitiative ist auf der Homepage der Firma verlinkt. Eine Voreingenommenheit gegenüber Mobilfunk einerseits und andererseits ein gewisses Interesse an einem wissenschaftlich anmutenden Nachweis eines gesundheitlich nachteiligen Effekts von Mobilfunkstrahlung ist bei ihr also nicht von der Hand zu weisen.

Ein bekanntes Mitglied der Bioinitiative ist Lennart Hardell, ein schwedischer Onkologe, Krebs-Epidemiologe und Umweltmediziner. Bereits seine frühen Arbeiten zum behaupteten Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Krebs wurden als methodisch mangelhaft und statistisch kaum signifikant kritisiert. 2007 prognostizierte er einen relativen Anstieg der Krebsfälle aufgrund von Mobilfunknutzung. Bis heute wollen sich die Krebsfälle partout nicht an seine Vorhersagen halten. Außerdem trat Hardell als Sachverständiger unter anderem in den USA in Gerichtsprozessen gegen Mobilfunkgesellschaften auf, was wahrscheinlich ein nicht zu verachtendes Zubrot abwirft.

Auch zwei Autoren aus Österreich haben am Bioinitiative-Report mitgewirkt: Michael Kundi von der Med-Uni Wien und Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion des Landes Salzburg. Michael Kundi war schon lange vor Erscheinen des Bioinitiative-Reports gegen Mobilfunk aktiv, unter anderem forderte er mit der Wiener Ärztekammer ein Werbeverbot für Mobiltelefone. Wie Hardell gibt auch Kundi einen Interessenkonflikt aufgrund einer Gutachtertätigkeit für einen Gerichtsprozess an.

Gerd Oberfeld hingegen ist unter anderem dafür bekannt geworden, dass er eine Studie gemacht hat, die gezeigt haben will, dass die Häufung von Krebs in zwei steirischen Gemeinden in Zusammenhang mit einem Mobilfunkmast stünde – mit dem kleinen Haken, dass der behauptete Sender an dieser Stelle nie existiert hat.

Letztlich laufen die von der Bioinitiative geforderten Grenzwerte darauf hinaus, dass Mobilfunk schlicht nicht mehr realisierbar wäre.

Bild nicht mehr verfügbar.

Anti-5G-Demo in Berlin 2019.
Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke

Einstufung von Mobilfunkwellen durch die IARC

Die IARC findet "limitierte Nachweise" für Krebs, insbesondere am Kopf, als biologischen Effekt von Mobilfunkstrahlung. Die Einstufung von Mobilfunkwellen als "möglicherweise krebserregend" (Kategorie 2B) geschah nach Abschluss der (von der IARC selbst beauftragten) sogenannten "Interphone-Studie". Die Methodik der Studie, die auf retrospektiven Selbstauskünften basiert, ist allerdings sehr mangelhaft, und die Interpretation der Ergebnisse hat selbst unter den beteiligten Wissenschaftern zu handfestem Streit geführt.

Ist Kategorie 2B besorgniserregend? In der Kategorie 2B sind auch Aloe-Vera-Extrakte und die Tätigkeit als Zimmermann eingestuft. Sogar rotes Fleisch und Heißgetränke über 65 Grad sind höher in der Krebsgefahr eingestuft, nämlich Kategorie 2A ("wahrscheinlich krebserregend"). Nicht nur in Österreich sind die Hirntumorraten seit Beginn der 1990er-Jahre konstant, obwohl seither Millionen Mobiltelefone und WLAN-Router in Betrieb gegangen sind. Jegliche potenzielle Auswirkung von Mobilfunk auf die Krebsrate geht im statistischen Rauschen unter.

Versäumnisse des Berichts

Der Bericht an das Parlament verabsäumt es, ernsthaft zu hinterfragen, wie denn diese eklatante Diskrepanz zwischen den Gremien zustande kommt. Das ist umso bedauerlicher, als die oben zusammengefassten Problematiken rund um die Bioinitiative dem Normalbürger in der Regel unbekannt sind. Dass es handfeste wirtschaftliche Interessen nicht nur auf der Seite von Mobilfunkbetreibern, sondern auch auf der Seite von Mobilfunkgegnern gibt, wenn sie Geschäfte mit der Angst der Menschen machen, wird von den Berichtsautorinnen und -autoren nicht thematisiert.

Darüber hinaus gibt es beim Mobilfunk, nach dem gleichen Muster wie bei anderen Technologien und Anwendungen, auch ideologische Voreingenommenheiten, aus einem oft esoterisch angehauchten Antrieb "weg von der Technik, zurück zur Natur". Es wäre interessant, zu wissen, ob die Berichtsautorinnen und -autoren damit gerechnet haben, dass ihr Werk von Mobilfunkgegnern als Argumentationsgrundlage für ihre Agitation verwendet werden würde. Der Bericht liefert dafür leidlich Material.

Auswertung in Hinblick auf 5G

Was mögliche gesundheitliche Auswirkungen von 5G betrifft, greift der Bericht auf aktuelle Review-Artikel zurück, da es noch kaum Stellungnahmen von Gremien gibt, die mehr als nur pauschale Aussagen über 5G machen. Es wird ein Mangel an konkret zu 5G unternommenen Studien konstatiert, hier gebe es noch große Wissenslücken.

Der Bericht berücksichtigt hier jedoch nicht oder nur sehr rudimentär, was 5G überhaupt ist. In erster Linie ist 5G einfach ein neues, verbessertes Protokoll, über das Daten zwischen mobilen Endgeräten und Basistationen übertragen werden, unter Verwendung von Frequenzen, die auch bisher schon (teilweise für andere Anwendungen) genutzt wurden. Erst in zweiter Linie werden auch neue Frequenzen jenseits von sechs GHz für den Mobilfunk erschlossen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die wissenschaftlich Erkenntnisse über Mobilfunk und Gesundheit für die bisher schon verwendeten Frequenzen auch für 5G gelten.

Inwiefern die diskutierten Review-Artikel überhaupt die neuen Frequenzen thematisieren, wird nicht ausreichend klar dargestellt. Dennoch. Soweit es ersichtlich ist, kommen auch diese Review-Artikel zu keiner klaren Evidenz über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunk – was aus grundlegenden physikalischen Überlegungen auch nicht zu erwarten ist.

Als Fazit bleibt, dass der synkretistische Ansatz des Berichts, Ergebnisse von unterschiedlichen Gremien und Studien unkritisch und ohne weitere Analyse nebeneinander darzustellen, nicht zu überzeugen vermag. Als Argument gegen 5G ist er deshalb nicht geeignet. (Stefan Uttenthaler, 18.1.2021)