Auf mündliche Vereinbarungen sollte man sich nicht verlassen. Lieber alles ins Mietanbot reinschreiben.

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Die perfekte Mietwohnung ist gefunden. Sie ist in gutem Zustand, zentral gelegen und liegt auch preislich im Rahmen. Und das Beste: Sie ist noch zu haben. Nun muss es aber schnell gehen: Die Maklerin legt ein Mietanbot vor, das unterschrieben werden muss. Der Mietvertrag, so erklärt sie, wird danach zugeschickt. So weit, so gut?

Eigentlich nicht. Dass das Mietanbot vorgelegt wird, bevor der Mieter oder die Mieterin auch nur einen Blick auf den Mietvertrag werfen konnte, ist mittlerweile zwar üblich, wie die Arbeiterkammer (AK) bestätigt. Dort wird aber auch betont, dass diese Praxis nachteilig für Wohnungssuchende ist – denn ein Mietanbot ist bindend. Ob es angenommen wird, liegt beim Vermieter, der sich mitunter aus gleich mehreren unterschriebenen Anboten eines aussuchen kann.

Problematisch wird die Sache dann, wenn man später einen Mietvertrag vorgelegt bekommt, der, wie AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka sagt, "vor rechtswidrigen Punkten nur so strotzt". Zwar muss ein Mietvertrag, der dem Mietanbot nicht entspricht, nicht unterzeichnet werden: etwa wenn die Miethöhe im Mietanbot nicht jener im Mietvertrag entspricht. Als Wohnungssuchender muss man sich dann aber möglicherweise gegen ein Gegenüber durchsetzen, das mit einer Klage droht. "Das muss man erst einmal aussitzen können", sagt der Jurist Rosifka.

Haustiere verboten?

Gesetzeswidrige Klauseln, die in Mietverträgen immer wieder auftauchen, sind beispielsweise generelle Haustierverbote. Immer wieder findet sich auch die Verpflichtung, dass die Wohnung bei Auszug neu ausgemalt werden muss.

Manche unterschreiben am Ende trotzdem und bauen darauf, dass die rechtswidrigen Klauseln im Fall des Falles ohnehin ungültig sind. Das Ausmalen der Wohnung wird ja erst zum Auszug akut, es bleibt also noch genug Zeit für Konflikte mit dem Vermieter. "Aber ich verstehe jeden Menschen, der einen Vertrag haben will, in dem nichts Unzulässiges steht", sagt Rosifka. Natürlich kann man auch darum bitten, Strittiges aus dem Vertrag zu entfernen. Aber dann hat man wohl schlechte Chancen auf die Wohnung.

Generell sollte man daher Mietanbote nur "unter Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags" unterzeichnen, rät Rosifka. Allerdings gebe es Maklerinnen und Makler, die ein solches Anbot gar nicht an den Vermieter oder die Vermieterin weiterleiten.

Warum nicht gleich den Mietvertrag vorlegen? Die eingangs erwähnte Maklerin argumentiert, dass dieser erst von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden müsse, es sich dabei aber ohnehin um einen Standardmietvertrag handle. Wohnrechtsjurist Rosifka geht davon aus, dass die meisten Vermieterinnen und Vermieter den immer gleichen Mietvertrag verwenden und diesen wohl leicht rausrücken könnten. Manche, vermutet er, würden diese aber nicht gerne herumreichen, damit sie nicht bei Mieterschutzorganisationen landen.

Befristetes Anbot

Zweifel gab es bei Wohnungsinteressenten angesichts des nicht vorgelegten Mietvertrags noch so gut wie nie, berichtet die Maklerin. Vielleicht auch, weil nicht alle wissen, dass ein Mietanbot bindend ist – und sie daher tunlichst vermeiden sollten, mehrere zu unterzeichnen. Daher sollte das Anbot auch immer auf wenige Tage befristet sein.

Überhaupt sollten sich Mieterinnen und Mieter darüber im Klaren sein, was ein Mietanbot ist, betont Rosifka. Eine Erklärung des Mieters nämlich, in der alles, was einem wichtig ist, drinnen stehen sollte: "Wenn der Makler sagt, dass vor Einzug noch eine neue Badewanne reinkommt, dann sollte man das hineinschreiben", rät der Experte. Auf mündliche Zusagen sollte man sich nicht verlassen.

Auch Miethöhe, Maklerprovision und Befristungsdauer müssen nicht in Stein gemeißelt sein und können im Mietanbot geändert werden. All das kann der Vermieter dann annehmen – oder eben nicht. Bei ihm liegt die Entscheidung für oder gegen ein Mietanbot. Es kommt also darauf an, ob man die Wohnung unbedingt haben will, oder die Wohnungssuche auch noch ein wenig weitergehen darf – bis die wirklich perfekte Wohnung gefunden ist. (Franziska Zoidl, 14.1.2021)