Spazierengehen bleibt den Berlinern natürlich erlaubt.

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Komme ich noch bis zum Fensterverkauf des Lieblingscafés in Potsdam? (Ja.) Können wir im Spreewald spazieren gehen? (Nein.) Das sind Fragen, die sich derzeit viele in Berlin stellen. Denn die 3,8 Millionen Bewohner der deutschen Hauptstadt dürften demnächst an die Leine gelegt werden.

Der Senat hat jene 15-Kilometer-Regelung beschlossen, die in vielen Landkreisen Deutschlands schon gilt: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 200, dann wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern eingeschränkt.

In Berlin liegt sie nur noch knapp darunter, in vielen Landkreisen (vergleichbar mit den österreichischen Bezirken) ist der Wert schon höher. Das bedeutet: Die Bevölkerung darf sich zwar im ganzen Landkreis frei bewegen, aber nur 15 Kilometer über dessen Grenzen hinaus.

Durch die ganze Stadt

Die Überlegung dahinter: Kontaktmöglichkeiten werden eingeschränkt, aber der Radius wird so weit gefasst, dass die Bevölkerung auf dem Land noch die oft weiter entfernten Spitäler oder Einkaufsmöglichkeiten erreichen kann.

Berlinerinnen und Berliner dürfen, wenn die Regel in Kraft tritt, dann auch nach wie vor durch die ganze Stadt fahren, sich allerdings nur 15 Kilometer von der Stadtgrenze wegbewegen. Alle Medien veröffentlichen schon fleißig Karten, wie weit genau man mit der S-Bahn noch raus kann.

Etwa bis zum neuen Flughafen BER. Aber von dort geht es dann laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nicht mehr weiter: "Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt rausfährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hinfliegt." Ausgenommen von der 15-Kilometer-Regelung ist der Weg zur Arbeit.

Keine neue Idee

Den Bewegungsradius der Bevölkerung gesetzlich zu beschränken, um die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen, ist aber keine deutsche Erfindung. Bereits im Vorjahr haben mehrere Staaten oder Bundesstaaten zu diesem Mittel gegriffen.

So war es Israelis im September überhaupt nur erlaubt, sich in einem Umkreis von einem Kilometer von der Meldeadresse zu bewegen. Im Oktober waren etwa in Irland oder der australischen Metropole Melbourne Fünf-Kilometer-Radien in Kraft. Und in Frankreich war es den Menschen Ende November gestattet, sich drei Stunden lang bis zu 20 Kilometer von der Haustür entfernt körperlich zu ertüchtigen.

Maskenpflicht und längerer Lockdown

Der 15-Kilometer-Radius ist auch bei weitem nicht die einzige Einschränkung. Da die Zahl der Neuinfektionen nicht so sinkt, wie es sich die Politik erhofft hat, droht eine Verlängerung des Lockdowns nach dem 31. Jänner.

Jeder wisse, "dass, wenn die Zahlen weiter so hoch sind, der Shutdown fortgesetzt werden muss – wenn die Mutation aus Großbritannien sich ausbreiten würde, sogar schärfere Maßnahmen notwendig sind", sagt die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). In Bayern gilt ab Montag beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. (Birgit Baumann aus Berlin, Bianca Blei, 14.1.2021)