Die Selbsttests sollen mehr Sicherheit bringen für die Schulen, wenn sie denn dann aufmachen am 25. Jänner.

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Mit Stand Donnerstagnachmittag wird immer noch bis 25. Jänner im Distance-Learning weitergelernt. Auch wenn Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einem am 9. Jänner verfassten, aber aktuell verschickten Elternbrief davon ausgeht, "dass der Unterricht für Ihr Kind mit 18. 1. 2021 in der Schule, also im Präsenzunterricht, stattfinden wird". Sein Nachsatz mit Weitblick: "Eine Garantie dafür habe ich nicht."

Es kam dann auch anders als geplant. Ab dem neu angepeilten Zieldatum 25. Jänner sollen jüngere Schülerinnen und Schüler künftig im tageweisen Wechsel antreten. Für die Oberstufenklassen soll es eine "gewisse Flexibilität" bei der Organisation des Schichtbetriebs geben, hieß es zuletzt aus dem Ministerium. Außerdem setzt man auf Maskenpflicht für alle ab der Unterstufe und wöchentliche Selbsttests.

Anders beurteilen

Bis es so weit ist, sorgen sich Elternvertreter bereits, wie dieses Schuljahr überhaupt beurteilt werden soll. Sie wünschen sich eine "situationsangepasste Notengebung" für den Pflichtschulbereich, am liebsten so gewichtet, dass Schularbeiten, Mitarbeit und Hausübungen zu jeweils einem Drittel zählen. Sie fürchten gerade in Übertrittsklassen – etwa an der Schnittstelle Volksschule/Mittelschule/Gymnasium um negative Konsequenzen für den weiteren Bildungsweg, wenn, wie vom Minister verordnet, in diesem Semester nur eine Schularbeit stattfinden darf.

Dazu gilt es mehrere Dinge zu wissen: Die jetzt anstehenden Schulnachrichten, die vor den Semesterferien verteilt werden, haben rechtlich gesehen nur Informationscharakter. Obwohl umgangssprachlich immer vom "Halbjahreszeugnis" die Rede ist, handelt es sich mehr oder weniger um eine Art verschriftlichten Elternsprechtag. Würden die Noten auf einem Schmierzettel stehen – es hätte denselben Effekt. Dagegen vorgehen lässt sich nicht. Das Schulunterrichtsgesetz erwähnt zudem die "Feststellung der Mitarbeit" noch vor möglichen anderen Arten der Leistungsfestellung – etwa auch Schularbeiten oder Tests. Und das soll gerade in dieser Ausnahmezeit besonders beherzigt werden, hofft man im Bildungsressort.

Nicht versteifen

Die Realität in den Schulen ist trotzdem oft eine andere. Immer häufiger greifen weiterführende Schulen bereits auf das "Halbjahreszeugnis" der dritten Klasse Volksschule zurück, um sich die künftigen Schülerinnen und Schüler auszusuchen. Immer noch haben Schularbeitsnoten einen enormen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung. Pflichtschullehrergewerkschafter Thomas Bulant (FSG) wundert sich, "warum man sich so auf die Schularbeiten versteift". Er hofft, "dass die Pandemie uns wieder an das Schulunterrichtsgesetz erinnert", schließlich stelle sich sonst die Frage, warum ein Kind zwar rund 180 Tage in der Schule eine Leistung erbringt, davon aber nur eine Handvoll Tage, nämlich die Prüfungstage, für die Beurteilung herangezogen werden. Im Ministerium heißt es, die Frage nach einer Änderung der Leistungsfeststellung sei erst zu Schuljahresende relevant.

Eine weitere Frage wirft die Pandemie schon jetzt auf: Wie geht es weiter mit den Schuleinschreibungen, die in manchen Bundesländern normalerweise bereits durchgeführt werden, die wegen Corona aber verschoben werden mussten?

Die Zahl der Kinder, die bereits vor der Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen in Betreuung sind, war am Donnerstag noch nicht zu erfahren. Nach der spontanen Verlängerung des Fernunterrichts wird der Bedarf für die kommende Woche gerade erst erhoben. Zuletzt war die Tendenz stark steigend. (Karin Riss, 14.1.2021)