Eine Fahrt mit der Wiener Schnellbahn endete im Juni für eine Zwölfjährige traumatisierend. Ein 23-Jähriger soll sie vom Zug bis in den Lift bedrängt haben.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm sammelt der 23-jährige Angeklagte Samim O. eher keine Pluspunkte. Böhm reagiert auf Gegenfragen erfahrungsgemäß unfroh, was den Angeklagten nicht abhält, welche zu stellen. Der vierfach vorbestrafte Afghane soll am 17. Juli eine Zwölfjährige geschlechtlich genötigt haben, indem er ihr in einer S-Bahn-Garnitur und auf dem Bahnhof Praterstern an die Brust gefasst und sie zu küssen versucht haben soll. Anschließend soll er sich gegen seine Festnahme gewehrt und versucht haben, Polizisten zu verletzen.

O. sagt, er sei mit danach gemessenen 1,32 Promille so betrunken gewesen, dass er sich nicht mehr an die Vorfälle erinnern kann. Dass er aber etwas falsch gemacht hat, konnte er sich am ersten Prozesstag eigentlich nicht vorstellen – trotz gegenteiliger Aussagen und Videoaufzeichnungen aus Überwachungskameras.

Teenager hat noch immer Angst

Die werden nun vorgespielt, auch eine 15-Jährige, die damals eine der beiden Begleiterinnen des Kindes war, erscheint diesmal für ihre Zeugenaussage. Der Teenager wird von ihrer Mutter begleitet und sagt, sie habe noch immer so viel Angst vor O., dass sie nur in seiner Abwesenheit aussagen will.

Man sei damals auf dem Weg zum Supermarkt gewesen, erinnert die Zeugin sich – neben ihr und ihrer Freundin auch deren kleine Schwester. O. und ein zweiter Mann seien in die Garnitur eingestiegen und hätten sich in die Nähe gesetzt. O. habe dann gesagt, die Zwölfjährige sei "seine Frau, die er jetzt mit nach Hause nimmt". Die Zeugin ist sich auch sicher, dass der Angeklagte versuchte, das Kind zu küssen, und absichtlich ihre Brust berührte.

Zeugen beschwerten sich über Lautstärke

Auch nach dem Aussteigen sei die Belästigung weitergegangen, bis in den Lift sei der 23-Jährige ihnen gefolgt. In der Kabine habe er das Opfer neuerlich berührt und zu küssen versucht. Wie sich aus der lediglich verlesenen Aussage der Schwester des Opfers ergibt, waren auch ein Mann und eine Frau in dem Aufzug anwesend. Deren Reaktion: Sie ermahnten die jungen Menschen, nicht so laut zu sein.

Verteidigerin Irene Pfeiffer erinnert in ihrem Schlussvortrag daran, dass sowohl Opfer als auch die beiden Zeuginnen unmittelbar nach dem Vorfall im Juni bei der Polizei noch davon gesprochen hatten, O. habe das Mädchen "von hinten umklammert". Erst in späteren Einvernahmen kam das vorsätzliche Begrapschen der Brust ins Spiel. Für die Verteidigerin der Beleg, dass ihr Mandant keine sexuellen Absichten hatte.

Doch kein Sexualdelikt

Was der Senat nach kurzer Beratung auch so sieht. O. wird nicht rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung an den Polizisten, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Nötigung an dem Mädchen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Beweise würden für die Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes nicht ausreichen, begründet der Vorsitzende. Er glaubt zwar nicht, dass die Mädchen später gelogen haben, aber sollte es zu einer Berührung der Brust gekommen sein, sei das wahrscheinlich beim Umklammern in einer dynamischen Bewegung passiert.

Dennoch hält Böhm fest, dass er die Tat für "ein unfassbares Verhalten am hellichten Tag" hält. Deshalb widerruft er auch die sieben offenen Monate der jüngsten bedingten Entlassung. O. bestreitet, dass noch etwas offen sei. Böhm sieht im Akt nach und lässt den Dolmetscher übersetzen: "Er hat so viele Strafen, er kennt sich nicht aus." Sollte aber tatsächlich ein Irrtum vorliegen, werde das in der Justizanstalt geklärt, verspricht der Vorsitzende dem Angeklagten noch. (Michael Möseneder, 18.1.2021)