Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und Neos gefasste Beschluss, Eva Glawischnig nicht in den Untersuchungsausschuss zu laden, war laut Verfassungsgerichtshof "begründungslos".

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Die ÖVP hat sich mit ihrem – von allen anderen Parteien abgelehnten – Verlangen durchgesetzt, die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss zu laden, weil sie "in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt" ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied im Sinn der ÖVP. Grund ist, dass die ablehnende Mehrheit nicht ausreichend begründet hatte, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen der Ladung und dem U-Ausschuss-Thema sieht.

Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und Neos Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen abzulehnen, ist damit rechtswidrig. Denn er blieb, stellte der VfGH fest, "begründungslos". Die Mehrheit habe "ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen", aus dem Abstimmungsvorgang bzw. dem Beschluss im Untersuchungsausschuss sei nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Mehrheit ihre Beschlussfassung stützt.

Somit werde das Verlangen auf Ladung Glawischnigs wirksam, stellten die Verfassungsrichter fest. Die ÖVP hat ihren Wunsch damit begründet, dass die Feststellung "Novomatic zahlt alle" aus dem Ibiza-Video ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei. Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig. (APA, 19.1.2021)