Die Polizei will künftig Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen schon zu Beginn einer Demonstration ahnden.

Foto: APA / Helmut Fohringer

Wien – Nach dem Wirbel um Großdemos von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Wochenende hat am Montagabend eine weitere – kleine – Kundgebung stattgefunden. Bis zu 120 Teilnehmer zählte die Polizei bei der Versammlung am Ballhausplatz unter dem Motto "Demonstration für die Freiheit". 26 Personen wurden wegen Verstößen gegen die Covid-19-Bestimmungen angezeigt.

Missachtung der Maßnahmen

Zu Beginn hatten sich laut Polizei rund 50 Menschen am Ballhausplatz versammelt. "Es war vorerst kein Einschreiten der Wiener Polizei erforderlich", sagte deren Sprecher Daniel Fürst. Der Veranstalter habe auf die Einhaltung der Covid-19-Maßnahmen hingewiesen. Als sich die Teilnehmerzahl auf rund 120 erhöht hatte, "wurden zunehmend die aktuellen Covid-19-Maßnahmen missachtet. Die Wiener Polizei schritt daraufhin konsequent ein".

26 Personen wurden wegen Nichtbeachtung der zweiten Novelle zur 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung angezeigt. Zudem gab es eine Anzeige wegen Verdachts der Sachbeschädigung gegen einen Mann mit Fotoausrüstung, der Kundgebungsteilnehmer fotografierte. "Nachdem die Teilnehmer versucht hatten, sich mit Fahnen und Schildern vor der Kamera zu schützen, soll der Fotograf eine Fahne beschädigt haben", schilderte der Sprecher den Vorfall.

Evaluierung von Polizeieinsatz

Im Einsatz, der von 17 bis gegen 18.45 Uhr dauerte, waren Kräfte des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt, der Ordnungsdiensteinheit und der Landesverkehrsabteilung. "Nach dem Ende der Kundgebung strömten die Teilnehmer friedlich ab", sagte Fürst.

Nach der Großdemo vom Samstag hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eine Evaluierung des Polizeieinsatzes angekündigt, unter anderem soll erarbeitet werden, wie bei künftigen Versammlungen schon beim Zustrom die Missachtung des Tragens von Mund-Nasen-Schutz und des Mindestabstands sanktioniert werden könne. Auch der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl zeigte sich selbstkritisch und meinte, solche Verwaltungsübertretungen müssten künftig besser geahndet werden. (APA, 19.1.2021)