Alle paar Jahre wird die Erhöhung der Richtwertmieten zu einem Politikum.

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Die Richtwertmieten werden im April um 2,9 Prozent steigen. Das ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationsraten der Jahre 2019 (1,5 Prozent) und 2020 (1,4 Prozent).

Die Erhöhung der Richtwerte ist laut Richtwertgesetz alle zwei Jahre vorgesehen. Die SPÖ will die heurige Anhebung nun aber offenbar verhindern – um Pandemie-geplagte Mieter zu entlasten. SPÖ-Vize-Klubobmann Jörg Leichtfried kündigt einen entsprechenden Antrag für die nächste Nationalratssitzung am 24. Februar an.

Schon mehrmals ein Politikum

Ob es dafür eine Mehrheit geben wird, lässt sich noch nicht sagen, ist aber eher unwahrscheinlich. Tatsache ist, dass die regelmäßige Inflationsanpassung der Richtwerte in den letzten 15 Jahren schon mehrmals ein Politikum wurde. Anfang 2008 wurde dafür von der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition das "Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" in aller Eile vom Nationalrat beschlossen.

Damals wurde festgeschrieben, dass die – noch jährlich vorgesehene – Erhöhung nicht anhand der Dezember-Teuerungsrate, sondern anhand der durchschnittlichen Teuerungsrate des Vorjahrs zu geschehen hat. 2007 machte die Inflation im Dezember nämlich mit 3,6 Prozent wesentlich mehr aus als im Jahresdurchschnitt.

Doch 2008 war die Teuerung dann im Jahresdurchschnitt fast dreimal so hoch wie die Dezember-Inflation. Es kam im Frühjahr 2009 zu einer neuerlichen Gesetzesänderung. Die Mieterhöhung wurde ausgesetzt, und es wurde auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus umgestellt.

Sieben Jahre später, im Frühjahr 2016, kam es neuerlich zu einer politischen Intervention: Die Erhöhung wurde um ein Jahr verschoben. 2017 und 2019 fanden die Anhebungen dann wie geplant statt.

Richtwertgesetz regelt Berechnung

Nun steht sie also wieder bevor. Im Detail ist die Berechnung im Richtwertgesetz geregelt. Dort werden im Paragraph 5 ("Wertsicherung der Richtwerte") im 1. Absatz zunächst die (alten) Richtwerte angeführt, die am 1. April 2014 in Kraft traten und bis 31. März 2017 galten. Für Wien wird ein Wert von 5,39 Euro angeführt, für Niederösterreich 5,53 Euro, für Vorarlberg 8,28 Euro. Wie gesagt, es sind alte Werte, sie wurden mittlerweile bereits zweimal erhöht.

Darunter heißt es im 2. Absatz: "Ab dem 1. April 2017 vermindern oder erhöhen sich die in Abs. 1 angeführten Richtwerte jedes zweite Jahr in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2010 des jeweiligen Vorjahrs gegenüber dem Indexwert 107,9 (Durchschnittswert des Jahres 2013) ergibt."

Wiener Richtwert sollte unter sechs Euro bleiben

Und wer sich das durchrechnet, kommt für Wien auf einen neuen Richtwert von 5,98 Euro (bisher: 5,81 Euro), für Niederösterreich von 6,14 Euro (5,96), für Vorarlberg von 9,19 Euro (8,92). Diese Werte müssten natürlich erst amtlicherseits vom Justizministerium berechnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die neuen Richtwerte, die die Basis für die Hauptmiete u.a. in Altbauwohnungen und bei der Neuvergabe von Wiener Gemeindewohnungen darstellen, gelten dann ab 1. April bei Neuabschlüssen bzw. ab 1. Mai bei bestehenden Verträgen.

Wenn, ja – wenn es nicht noch zu einer politischen Intervention kommt. Da wäre, wie oben beschrieben, nichts Neues. (Martin Putschögl, 31.1.2021)