Auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis müssen Makler und Bauträger hinweisen.

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In der Theorie verhält sich die Sache beim Wohnungskauf so: Wer eine Wohnung über einen Makler oder eine Maklerin kauft, muss diesem oder dieser dafür drei Prozent des Kaufpreises als Provision bezahlen. Wer eine Wohnung aber direkt vom Bauträger kauft, spart sich diese Summe.

Oder?

Nicht unbedingt. Denn manche findige Bauträger sind dazu übergegangen, Maklerbüros zu gründen – und diese dann mit der "Exklusivvermarktung" der eigenen Wohnungen zu betrauen. Auf der Homepage wird teilweise recht offen damit umgegangen, dass man sich nicht nur als Projektentwickler, sondern auch als Makler betätigt. Dort wird dann bei den Wohnungen auch auf ein "Naheverhältnis" zwischen Makler und Bauträger hingewiesen – und Provision kassiert.

Verschachtelungen

Gesetzlich ist das in den meisten Fällen erlaubt und auch "völlig normal", erklärt der Wohnrechtsexperte Walter Rosifka von der Arbeiterkammer (AK). Dafür gründen Bauträger Tochterfirmen oder probieren es mit anderen Verschachtelungen, "die so tun, als wären sie nicht der Bauträger". Teilweise hätten die Firmen aber sogar dieselbe Adresse und Telefonnummer.

Klar ist: Wer seine eigene Wohnung vermakelt, bekommt keine Provision. Bei einer hundertprozentigen Eigentümerschaft der makelnden Tochterfirma werde man also nicht durchkommen. Daher sei der Bauträger dann auch beispielsweise nur zu 80 Prozent der Eigentümer der Maklerfirma, eine andere Person halte den Rest.

Auf dieses wirtschaftliche Naheverhältnis muss allerdings hingewiesen werden. "Aber das ist natürlich Augenauswischerei", so Rosifka. Das Trügerische an der Situation sei, dass Wohnungssuchende oft glauben, ihre Interessen würden durch den Makler gewahrt: "In Wirklichkeit ist er der verlängerte Arm des Bauträgers. Das hat mit einer unabhängigen Vermittlung nichts zu tun." In Deutschland sei ein solches Vorgehen seit Jahren verboten. Der AK-Wohnrechtsexperte wäre dafür, dass auch in Österreich bei solchen Verflechtungen keine Provision anfällt.

Verhandlungssache

Dafür haben aber Bauträger, die einen anderen Weg beschreiten, unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil: Jene nämlich, die ihre Wohnungen durch ihre eigene Verkaufsabteilung vermarkten lassen – und die, so könnten böse Zungen behaupten, diese Vermarktungskosten gleich auf den Kaufpreis draufschlagen, dafür aber keine Provision verlangen.

Meist kann man sich das als Käufer oder Käuferin aber ohnehin nicht aussuchen. Denn die perfekt gelegene und optimal geschnittene Wohnung, bei der auch das Bauchgefühl stimmt, wird man wegen der anfallenden Provision am Ende auch nur ungern absagen wollen. Verhandeln geht aber immer: "Man kann ja sagen: Ich zahle Ihnen die Provision – dafür handle ich den Preis runter", sagt Rosifka. Einen Versuch ist es wert. (Franziska Zoidl, 9.2.2021)