Auch im Winter macht Radfahren Spaß.

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Innsbruck – Radeln soll man, geht es nach dem Gesetzgeber, am besten im Sommer und tunlichst nicht im Wald. Selbst im vermeintlich verbotsfreien Tirol gilt zwischen 1. November und 31. März auf ausgewiesenen Mountainbike-Routen ein Radfahrverbot. Im Wienerwald werden Mountainbiker in der kalten Jahreszeit auf gekennzeichneten Radrouten ebenfalls des Forstes verwiesen und müssen mit Anzeige rechnen.

Der Grund dafür ist kein eigenes Winterfahrverbot für Bergradler, wie Radexperte Dieter Stöhr vom Tiroler Landesforstamt erklärt: "In Österreich gilt ein generelles Radfahrverbot im Wald, ganzjährig." Es gibt nur Ausnahmen vom Verbot. Und zwar auf den genannten MTB-Routen. So ermöglicht etwa das vielgelobte Tiroler Mountainbike-Modell 2.0, das Stöhr mitentwickelt hat, das repressionsfreie Radeln auf dafür gekennzeichneten Wegen in der Zeit zwischen 1. April und 31. Oktober.

Ausnahmen für Einzelfälle

In Tirol versucht man seitens des Forstamts bereits für Einzelfälle Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Ein solcher Kandidat ist etwa die Zubringer-Forststraße zum Innsbrucker Arzler-Alm-Trail. Die dort installierte Zählanlage zeigt, dass Mountainbiken auch im Winter Saison hat. So wurden etwa im November noch rekordverdächtige Abfahrtszahlen registriert. Offiziell ist der Weg zum Trail da für Mountainbiker aber schon verboten. Weil es 1975, als das heute gültige Forstgesetz geschrieben wurde, noch keine Mountainbiker gab.

Was es damals schon gab, sind die Skitourengeher. Und sie wurden im Forstgesetz auch mit einer eigenen Ausnahme bedacht. So ist das Abfahren auf Skirouten generell überall im Wald gestattet. Nur im Jungwald, wo die Bäume noch keine drei Meter hoch sind, und in direkter Nähe zu Aufstiegshilfen sind Fahrverbote auf Skiern zu beachten. Aufgrund der wachsenden Zahl an Skitourengehern reagiert man seitens des Tiroler Forstamts aber bereits, indem versucht wird, mit Aufstiegsspuren und Hinweistafeln bei Ruhezonen gewisse Lenkungseffekte zu erzielen.

Auch viele Rodler unversichert

Für Radfahrer gibt es derlei noch nicht, sie werden in den Wintermonaten nirgends im Wald geduldet. Das entspricht jedoch längst nicht mehr der Realität. Zum einen sind die Tage, an denen tatsächlich zu viel Schnee zum Biken liegt, an ein bis zwei Händen abzählbar. Zum anderen entdecken immer öfter winterfeste Radler Rodelbahnen für sich. Doch auch wenn die Rodelbahn im Sommer eine Mountainbike-Route ist, bleibt das Befahren im Winter für Radler untersagt. Es gilt kein Versicherungsschutz mehr.

Juristisch insgesamt ein spannender Graubereich, denn auf vielen Rodelbahnen sind auch Rodler, ohne es zu wissen, unversichert unterwegs, wenn der Betreiber keine entsprechende Versicherung für diese Art der Nutzung abgeschlossen hat. (Steffen Arora, 22.1.2021)