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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab Georgien recht mit seiner Klage, dass Russland nach Ende der Kämpfe, die vom 8. bis 12. August 2008 dauerten, für "unmenschliche" Handlungen gegen georgische Zivilisten verantwortlich sei.

Foto: AP Photo/Musa Sadulayev, File

Straßburg – Georgien hat zwölf Jahre nach dem Südkaukasuskrieg gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen späten "Sieg" gefeiert. Die Richter gaben in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil Georgien recht mit seiner Klage, dass Russland nach Ende der Kämpfe, die vom 8. bis 12. August 2008 dauerten, für "unmenschliche" Handlungen gegen georgische Zivilisten verantwortlich sei. Dazu zähle etwa die Misshandlung georgischer Kriegsgefangener.

Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili wertete das Urteil als einen "Sieg" der Gerechtigkeit. Den Krieg selbst hatte das Land verloren. "Straßburg hat ein historisches Urteil gesprochen", sagte die Staatschefin bei einem Besuch in Brüssel. Auch in der georgischen Hauptstadt Tiflis (Tbilissi) begrüßten namhafte Politiker das Urteil.

Nach dem Waffenstillstand zuständig

Die Richter hatten nach eigener Darstellung mehrere Zeugen vernommen und zahlreiche Dokumente gesichtet. Sie kamen demnach zwar zu dem Schluss, dass für die Zeit des fünftägigen Krieges Russland nicht für Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden könne. Nach dem Waffenstillstand seien die russischen Behörden aber für die Lage in der Konfliktregion zuständig gewesen.

Nach dem Urteil hat Russland etwa Plündereien, Brandschatzungen, Misshandlungen und Folter durch südossetische Kräfte zugelassen. Weil Russland die Kontrolle über Südossetien und Abchasien hatte, hätte es auch die Menschenrechtskonvention durchsetzen müssen. "Solche Handlungen waren besonders schwerwiegend, weil sie gegen Kriegsgefangene verübt wurden, die einen besonderen Schutzstatus nach internationalem humanitären Recht hatten", heißt es in dem Urteil. Auch beim Schutz der Zivilisten "waren die Schritte der russischen Behörden unzureichend".

Konkret zitiert wird ein Fall, in dem 160 georgische Staatsbürger, die meisten Ältere und Frauen, vom 10. bis 27. August 2008 von südossetischen Kräften in der Hauptstadt Zchinwali in einem Keller des Innenministeriums festgehalten wurden. Russland hatte Abchasien und Südossetien nach dem Krieg gegen internationalen Protest als unabhängige Staaten anerkannt und dort tausende Soldaten stationiert. Völkerrechtlich gehören die Gebiete zu Georgien. (APA, 21.1.2021)