Eigentlich sollte die schöne neue Welt der New Work mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung und damit auch mehr Spaß an der Arbeit bringen. Sehr viel mehr als ein paar Berichte über die sogenannte Workation, also ein relaxtes Arbeiten am Strand für einige unabhängige Auserwählte, ist davon nicht angekommen. Die Mehrheit der Bürogeher war eben im Büro, trug sich in die Arbeitszeitlisten ein und stand unter der guten alten Kontrolle vermeintlicher Leistung qua Präsenz.

Dann kam die Pandemie. 700.000 im Homeoffice. Viele unter schwierigen Bedingungen inklusive Homeschooling und Kinderbetreuung. Also sicher kein Stück der schönen neuen Arbeitswelt. Nun, elf Monate später, liegt der Sozialpartnerentwurf für ein Homeoffice-Gesetz beim Finanzminister. Wesentliche Punkte sind die Abgeltung der Aufwendungen und deren steuerliche Geltendmachung respektive Absetzbarkeit sowie die Zuständigkeit der Versicherung.

Homeoffice wird bleiben

Und was erwarten Unternehmen nun tatsächlich? Alfred Berger, Leiter Management & Performance bei Kienbaum in Wien, hat die Kunden gefragt, und es zeigt sich Angst vor Überreglementierung, Angst, dass das, was neu gemacht werden könnte, einfach bestehenden gesetzlichen Rahmen untergeordnet wird. Konkret: Die bestehende Telearbeitsrichtlinie könnte praktisch auf Homeoffice angewandt werden.

Zum Hintergrund: Alle rund 150 detailliert befragten Firmen, querbeet durch die unternehmerische Landschaft, erwarten, dass 30 Prozent der Bürogeher künftig nach den pandemiebedingt erzwungenen Homeoffices nicht in den Büros arbeiten werden, sondern eben anderswo.

Homeoffice der Zukunft – eine problematische Regelungsmaterie mit sehr divergenten Positionen.
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Im Detail: Unternehmen wollen eine Absetzbarkeit der Betriebsmittel, wenn Homeoffice vom Gesetzgeber oder vom Arbeitgeber gewünscht ist. An diesen Tagen sollte aber keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Betriebsmittel zu Hause geltend machen können, wenn sie auf eigenen Wunsch daheim arbeiten.

"Flexibles, mitarbeitergerechtes Arbeiten darf nicht durch starres Arbeitszeitgesetz untergraben werden", sagen die Befragten. Das wäre eigentlich ein Schubs in eine neue Arbeitswelt. Denn diese würde sich an einem neuen Leistungsbegriff mit der Grundlage des Vertrauens orientieren müssen statt an den eingetragenen Stunden in Arbeitszeiterfassungssystemen.

Wer soll was kontrollieren?

Jedes zweite Unternehmen wünscht sich zudem eine Regelung, die den Arbeitsort definiert. Beide Wünsche werden wohl den Spagat zu den bestehenden Arbeitnehmerinnenschutzbestimmungen nicht schaffen. Wohin soll das Arbeitsinspektorat genau kommen dürfen? Dann doch auch in die Wohnung, von der aus ich arbeiten könnte? Da schließt sich der Kreis zur Befürchtung hinsichtlich verschärfter Kontrollen.

Ein weiteres Ergebnis zeigt die große Unzufriedenheit der Unternehmen mit den bestehenden Regelungen. Sie würden nicht einmal den aktuellen Bedingungen des Homeoffice gerecht, heißt es bei den Befragten.

Es will also offenbar laut dieser Umfrage kein Arbeitgeber einfach so ein bisserl weiterwursteln. Gleichzeitig, so Alfred Berger, bestehe eben große Furcht vor einer rückwärts gewandten Regelung, die mehr Aufwand bei weniger Spielraum herbeibringt.

"Sicher" ist auch für Berger, dass Mitarbeitende von Großunternehmen auch in Zukunft verstärkt Homeoffice machen werden. Dass Lockerungen in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein schwieriger Spagat zum Arbeitnehmerschutz sein werden und da viele Gefahren schlummern, räumt er ein. (Karin Bauer, 22.1.2021)