Die AfD beruft sich in der Klage unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

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Köln – Die Alternative für Deutschland (AfD) klagt nach Berichten über eine bevorstehende Beobachtung den deutschen Verfassungsschutz. Die Partei habe vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Darin beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.

Außerdem beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten bekanntzugeben, über wie viele Mitglieder der rechtsextreme "Flügel" der Partei bis zu dessen Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Nachdem der Verfassungsschutz den "Flügel" im März als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft hatte, hatte sich dieser Ende April offiziell aufgelöst. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

Vorläufige Entscheidung am Montag

Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung an, einen sogenannten Hängebeschluss. Das ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.

Medienberichten zufolge will der deutsche Verfassungsschutz in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. (APA, 22.1.2021)