Elf Monate nach Ausbruch der Pandemie liegt der Sozialpartnerentwurf für ein Homeoffice-Gesetz nun im Finanzministerium. War im ersten Lockdown die Aufregung in Unternehmen über Kosten und Ansprüche bei der Heimarbeit noch groß, ist es darum zuletzt still geworden.

Das liegt daran, dass sich die allermeisten Unternehmen arrangiert haben: Manche haben sich besser aufgestellt, andere wursteln sich durch, ein paar verweigern Heimarbeit noch ohne zwingenden Grund. Das sind allesamt Facetten einer Arbeitswelt auf dem Weg in die mobile Arbeit.

Das jetzige Homeoffice-Gesetz kommt zu spät, aber es kommt auch zu früh.
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Diese ist technisch längst Realität. Wir arbeiten zunehmend im digitalen Raum. Das ist auch der Dreh- und Angelpunkt der "New Work", die mit Siebenmeilenstiefeln voranschreitet, seit der Generation der Millennials zugeschrieben wird, sie ließen sich nicht mehr acht Stunden täglich unter strenger Kontrolle am Bürostuhl anschweißen – was ohnehin in den meisten qualifizierten Tätigkeiten für alle Altersstufen unmöglich ist.

Da ist seit Jahren viel in Bewegung. Und deshalb braucht die neue Arbeitswelt inklusive Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und einer großflächigen Verschiebung der Berufsinhalte auch ein Gesetz für Mobile Work. Arbeiten im digitalen Raum ist mehr als nur Homeoffice und lässt sich durch bestehende Instrumente wie die EU-Telearbeitsrichtlinie mit verschärften Kontrollmöglichkeiten durch Arbeitgeber und Arbeitsinspektorate nicht in den Griff nehmen.

Steuererleichterungen

Der jetzige Wurf mit seinen Steuererleichterungen mag die Sozialpartner zufriedenstellen – aber er reicht jetzt nicht und künftig schon gar nicht. Die Arbeitswelt der Zukunft nur zwischen Büro und Zuhause zu fassen hinkt der Wirklichkeit weit hinterher. Vieles passt nicht mehr, etwa die Arbeitszeiterfassung mit ihren wenigen starren Ausnahmen der Aufzeichnungspflicht. Würde nicht ab bestimmten Entgeltgrenzen ein schlichter Tagessaldo reichen? Könnte ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht noch viel mehr entfallen?

Oder andersherum: Signalisiert die Diskussion in der EU über ein Recht auf Nichterreichbarkeit die bereits bestehende Totalvermischung von Privat und Arbeit mit all ihren Gesundheitsrisiken? Brauchen wir nicht ganz neue Schutzrechte und -pflichten in dieser neuen Arbeitswelt? Sind bereits Schleusen geöffnet, die nur ein anderer Zugang wieder schließen kann?

Eine Neubewertung ist überfällig, und die Stücke der neuen Arbeitswelt sind im Guten wie im Schlechten bereits da. Die Gestaltung darf nicht nur den Sozialpartnern überlassen werden, dieser Diskussionsprozess muss breiter aufgestellt sein. Was gehört auf Betriebsebene, was in den Kollektiv- und was in den Dienstvertrag? Welche Regelung schafft eine neue Arbeitskultur, welche ist veraltet?

Diese Fragen lassen sich nicht sofort beantworten. Das jetzige Homeoffice-Gesetz kommt zu spät, aber es kommt auch zu früh. Die nun beschlossenen Regelungen sollten nur befristet gelten. Was es jetzt braucht, sind Räume für Experimente und einen Prozess, der zu nachhaltigen Lösungen führt. (Karin Bauer, 22.1.2021)