Auch der interimistische Justizminister Kogler (Grüne) kritisiert das Vorgehen der WKStA

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Für den interimistischen Justizminister Werner Kogler (Grüne) hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSt) mit der Anzeige gegen eine "Presse"-Journalistin "eine rote Linie überschritten". Die WKStA habe aber von sich aus klargestellt, dass die Anzeige "kein adäquates Mittel war, und es wird sich nicht wiederholen", sagte der Vizekanzler, der die in Baby-Pause befindliche Justizministerin Alma Zadić vertritt, in einem "Kurier"-Interview.

WKStA kann Kritik nachvollziehen

Die WKStA habe von sich aus klargestellt, dass sie das Unverständnis über die gewählte Vorgangsweise nachvollziehen könne. "Die Sache ist außerdem abgeschlossen, weil die Staatsanwaltschaft Wien nicht einmal einen Anfangsverdacht festgestellt und daher keine Ermittlungen eingeleitet hat," sagte Kogler.

Eine Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek und Johann Fuchs, den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, denen von der Opposition Vertuschungen rund um das Ibiza-Video vorgeworfen wird, lehnt Kogler zumindest zum jetzigen Zeitpunkt ab. Jetzt solle man einmal die Prüfungsergebnisse der zuständigen Behörden abwarten, sagte der interimistische Justizminister.

Staatsanwälte fühlten sich beleidigt

Hintergrund der Geschichte war ein Artikel der entsprechenden Presse-Journalistin mit dem Titel "Weniger intimes darf in die Akten". Darin wird vor dem Hintergrund des Tauziehens um die Vorlage des Ibiza-Videos an den Untersuchungsausschuss eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erläutert, laut der die Staatsanwaltschaften nur tatsächlich ermittlungsrelevante Fakten zum Akt nehmen dürfen. Unter Verweis auf eine Stellungnahme des früheren OGH-Präsidenten Eckart Ratz heißt es im Artikel, dass die Praxis mancher Staatsanwälte, bei Hausdurchsuchungen einfach alles mitzunehmen, um darin nachträglich Verfängliches zu suchen, abgestellt werden müsse.

Weil sich im Artikel vom November 2020 auch der Vorwurf findet, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hätte bei den Casinos-Ermittlungen Informationen zu den Akten genommen, die mit den strafrechtlichen Vorwürfen wenig zu tun gehabt hätten – etwa Informationen zur sexuellen Orientierung eines Beschuldigten – glaubten sich die Ermittler verleumdet und beleidigt. Sie verwiesen darauf, dass sich im Akt kein Auswertungsergebnis zur sexuellen Orientierung eines Beschuldigten finde und zeigten die Verfasserin zunächst wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung einer Behörde an. (APA, red, 24.1.2021)