FFP2-Masken gab es bisher in Apotheken zu kaufen. Jetzt werden sie großteils gratis abgegeben.

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Ab Montag um 0 Uhr gilt in Österreich die FFP2-Masken-Pflicht. Die Masken, die im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen, müssen fortan im gesamten Handel, bei Dienstleistern und in den Öffis getragen werden. Gleiches gilt für Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben und zusammen ein Kraftfahrzeug nutzen. Mitarbeiter und Besucher in Senioren- und Pflegeheimen sowie in Krankenanstalten müssen bei Patientenkontakt ebenfalls zur FFP2-Maske greifen. In Wien gilt zudem die Pflicht in Amtsgebäuden.

Ab Montag sind zudem auf allen Flügen der Austrian Airlines nur noch FFP2-Masken erlaubt. Das treffe sowohl auf die Crew als auch für die Passagiere zu, teilte die AUA mit. Die FFP2-Maskenpflicht gilt bei der AUA – im Gegensatz zur allgemeinen Verschärfung der Bundesregierung – allerdings "bis auf Weiteres".

Kinder bis 14 ausgenommen

Kinder von sechs bis 14 Jahren dürfen weiterhin einen Nasen-Mund-Schutz wie bisher tragen. Für noch Jüngere entfällt die Maskenpflicht.

Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einem Organstrafmandat in der Höhe von 25 Euro rechnen. Die ÖBB ahndet Maskenmuffel mit bis zu 40 Euro, die Wiener Linien verlangen 50 Euro.

Gratisverteilung

Ursprünglich sollten die FFP2-Masken in den Supermärkten zum Selbstkostenpreis verkauft werden. Am Wochenende erklärten fast alle großen Konzerne, die Masken kostenlos zu vergeben. Rewe, Spar und Hofer wollen die Masken demnach gratis an ihre Kunden verteilen – zumindest vorerst.

Lidl verlangt hingegen bis Mitte der Woche 59 Cent. Voraussichtlich am Donnerstag soll eine Lieferung von vier Millionen FFP2-Masken kommen, die ab dann kostenlos verteilt werden.

Elefantenabstand

Ebenfalls in Kraft trat am Montag die neue Abstands-Regel. Nach beinahe einem Jahr Pandemie ist der Babyelefant von einem auf zwei Meter gewachsen – der erhöhte Abstand ist in der Öffentlichkeit zu allen haushaltsfremden Personen einzuhalten. (ook, 24.1.2021)