§ 28 Abs 3 DMSG1 lautet: "Bescheiden, mit denen bauliche Veränderungen gestattet werden (§ 5 Abs. 1), sind die vom Antragsteller in ausreichender Zahl beizubringenden Pläne als integrierender Bestandteil anzuschließen. Bei der Unterschutzstellung von Park- und Gartenanlagen auch hinsichtlich ihrer gestalteten Natur (§ 3 Abs. 5) ist dem jeweiligen Bescheid das ihm zugrundeliegende Konzept als integrierender Bestandteil anzuschließen."

Akten sind voll mit solchen Sprachverbrechen.
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Verdammenswerte Kombination

Diese Vorschrift erinnert angesichts ihrer schweren Sprachsünden (Schachtelsatz, verdrehte Wortstellungen, Substantivstil und so weiter) an einen schweren Verkehrsunfall: Man sollte eigentlich wegsehen, kann es aber einfach nicht. Aber greifen wir heute nur eine Wortfolge heraus, die in dieser Bestimmung gleich zweimal vorkommt, nämlich den integrierenden Bestandteil. Sie ist bekanntlich in dreierlei Hinsicht verdammenswert, aber dennoch unter Juristen bis heute2 besonders beliebt:

Erstens ist das Wort integrierend grammatikalisch falsch: Verben (= Tätigkeitswörter) können im Deutschen auch in der Form eines Partizips eingesetzt werden (der Kommentar müffelt = der müffelnde Kommentar [Partizip Präsens]). In unserem Beispiel aber tut der Bestandteil selbst nichts, was die Beigabe eines Verbs rechtfertigen würde, insbesondere integriert er nicht. Er ist vielmehr zu integrieren; richtig wäre also die Formulierung, dass die Pläne und Konzepte integrierte Bestandteile der Bescheide sein sollen.3

Zweitens ist der integrierte Bestandteil ein unnötiger Pleonasmus wie der erste Vorbote, das dichte Gedränge und die innere Überzeugung.4

Drittens handelt es sich um eines jener Begriffspaare wie dunkle Ahnung, triftiger Grund und nackte Wahrheit, die so abgegriffen sind, dass sie niemand mehr verwenden sollte5 – und das ist mein voller Ernst.

Also erstens regelwidrig, zweitens überflüssig und drittens abgenutzt: Das sollte hoffentlich genügen, um den integrierenden Bestandteil für immer auf der Mülldeponie der Sprachschludereien zu entsorgen. (Michael Rami, 27.1.2021)