Clubhouse wird wohl kein kurzfristiger Hype sein, sondern 2021 im Bereich Social-Media mitbestimmen.

Foto: STANDARD

In einer Serie-B-Finanzierungsrunde, geführt von der Wagniskapitalfirma Andreessen Horowitz, soll die Hype-App Clubhouse laut einem Bericht von "The Information" mit einer Milliarde Dollar bewertet werden. Stimmt diese Angabe, so wäre Clubhouse das, was man im Start-up-Jargon als "Unicorn" bezeichnet: Ein nicht-börsennotiertes Unternehmen mit Milliardenbewertung. In der österreichische Start-up-Community gibt es kein einziges Unicorn.

Während diese hohe Bewertung noch bestätigt werden muss und auch über die Höhe des Investments keine Details bekannt sind, haben die Macher von Clubhouse bereits bestätigt, dass mehrere Business-Features demnächst folgen werden. Darunter etwa Abonnements, Spenden und Ticket-Verkäufe. Außerdem wird bestätigt, dass Clubhouse bald auf Android-Geräten verfügbar sein soll.

Nutzer können Geld verlangen

Obwohl bereits zahlreiche Kreative und bekannte Persönlichkeiten Clubhouse bevölkern, soll zusätzlich ein System geschaffen werden, um aktive Community-Bildung mit einer Umsatzbeteiligung zu beschleunigen. Mit dem "Creator Grant Program" wolle Clubhouse, so schreiben die Entwickler in einem aktuellen Blog-Posting, "aktive und wachsende Talente gezielt fördern" und dazu einige Features anbieten.

In den nächsten Monaten will die App "erste Tests" der Monetarisierung starten, etwa mit dem Einbau von Spenden, Tickets und Abonnements. Das Ticketing richtet sich offenbar direkt an Veranstalter, die so vermehrt auf die Plattform gebracht werden sollen, um virtuelle Events abzuhalten. Mit Spenden, die man von anderen Social-Media-Kanälen oder Patreon gut kennt, sollen auch neue Schöpfer von Inhalten auf die Plattform geholt werden. So könnte man auch bekannte Gesichter von Youtube oder Tiktok "abwerben".

Die Einführung einer Monetarisierung für Nutzer bringt praktischerweise auch eine Monetarisierung für Clubhouse selbst. Offenbar gibt es noch keine Pläne, eine Premium-Mitgliedschaft oder Werbebanner einzuführen beziehungsweise für die App Geld zu verlangen. So scheint sich Clubhouse im ersten Schritt mit der Provision zufriedenzugeben, die Veranstalter und Inhaltschaffende einnehmen werden.

Mit der Angabe eigener Interessen kann man in Clubhouse potenzielle Gruppen einfacher finden.
Foto: Clubhouse

Android-Version in Arbeit

Bis jetzt ist Clubhouse lediglich auf iOS (iPhone, iPad) nutzbar, an einer Android-Version wird laut Entwicklern allerdings demnächst gearbeitet. Auch sonst versprechen die Entwickler, den Service weiter zu verbessern: "Ein großer Teil einer neuen Finanzierungsrunde wird in die Technologie und Infrastruktur fließen, um das Clubhouse-Erlebnis für alle zu skalieren, sodass es immer schnell und performant ist, unabhängig davon, wie viele Leute teilnehmen." Ebenfalls versprochen wurden, neben der Vergrößerung des Support-Teams, neue Kontroll-Tools, die verstärkt Beleidigungen beobachten und ahnden sollen.

In einer öffentlichen Vorstellung auf der Plattform hat CEO Paul Davison erzählt, dass Clubhouse aktuell rund zwei Millionen aktive Nutzer pro Woche hat. Weiters zählt die App bereits 180 Investoren, die meisten davon Kleinst-Investoren. Die aktuelle angebliche Bewertung ist dennoch respektabel für eine Serie-B-Finanzierungsrunde, die einen recht frühen Punkt im Lebenszyklus eines Unternehmens markiert.

Clubhouse?

Bereits 2020 in den USA gestartet, sorgt die App seit etwa zwei Wochen auch im deutschsprachigen Raum für Aufsehen. Als Kurzbeschreibung könnte man die Funktion der App als Schaffung von interaktiven Podcasts bezeichnen, die allerdings live ausgestrahlt und nicht mitgeschnitten werden dürfen. Man eröffnet einen Raum und plaudert über ein Thema. Leute auf der virtuellen Bühne dürfen reden, im Publikum wird nur zugehört. Man kann sich allerdings auch als Zuhörer zu Wort melden und so in die Diskussion eingreifen.

Im Moment befinden sich vor allem Prominente und businessorientierte Netzwerker auf der Plattform. Es wird vieles ausprobiert – bis jetzt kostenlos. (aam, 25.1.2021)