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Ein Dinghi mit Geflüchteten, das im Februar 2020 von einem Frontex-Boot nach Lesbos begleitet wurde.

Foto: AP Photo/Michael Varaklas, File

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex, die seit vergangenem Sommer immer mehr unter Druck gerät, ist nun von jeglicher Schuld im Zusammenhang mit der Zurückdrängung von Migranten an der Seegrenze zwischen Griechenland und der Türkei freigesprochen worden – fürs Erste. Eine interne Kommission untersuchte 13 Fälle, in denen Frontex-Beamte an sogenannten "Pushbacks" von Menschen beteiligt gewesen sein sollen.

In acht Fällen konnte laut einem jüngst veröffentlichten Zwischenbericht keine Beteiligung festgestellt werden, in fünf Fällen reichte die Information nicht aus. Dabei wurde in den acht Fällen zum Teil auf Aussagen der griechischen Küstenwache vertraut, wonach Migranten freiwillig umgekehrt seien. Die Arbeitsgruppe appellierte an den Frontex-Chef Fabrice Leggeri, "sofort die fehlenden Informationen zur Verfügung zu stellen". Ein finaler Bericht an den Frontex-Verwaltungsrat wird für Ende Februar erwartet.

Griechenland – Türkei

Seit Monaten mehren sich die Berichte über Pushbacks, die von Frontex und der griechischen Küstenwache unternommen worden seien. In diesem Zusammenhang wurden Ende 2020 von Mitarbeitern des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung Olaf auch Büros der Agentur durchsucht.

Zuletzt wurde ein knapp eineinhalb Minuten langes Video publik, dass laut Zeitstempel am 24. Dezember aufgenommen worden war. Ein Schiff der griechischen Küstenwache fährt darauf neben einem Schlauchboot, das eine Rettungsinsel mit Menschen zieht und diese schlussendlich absetzt. Die türkische Küstenwache veröffentlichte das Video tags darauf mit der Information, dass es sich um Migranten handle, die von griechischen in türkische Gewässer geschleppt worden seien.

GPS-Daten an NGO

Unter anderem berichtete die britische BBC, dass am 29. November Dinghis – kleine Boote – auf Lesbos landeten. Der 16-jährige Kongolese Jeancy Kimbenga sagte aus, dass er damals bereits zum dritten Mal gewaltsam in die Türkei zurückgeschickt worden sei. Kimbenga dokumentierte einen Teil seiner "Reise" und sandte seine GPS-Daten, als er nach Lesbos kam, von seinem Handy an eine NGO namens Aegean Boat Report, die die Überfahrten von der Türkei nach Griechenland dokumentiert.

Kimbenga hoffte ursprünglich mithilfe dieser Dokumentation, in Griechenland bleiben zu können. Doch er und die anderen Flüchtlinge, die sich auf dem Dinghi befanden, wurden, nachdem sie auf Lesbos angekommen waren, von Beamten trotzdem zu einem Bus gebracht und in den Norden der Insel geführt. Dort sollen sie auf maskierte Männer getroffen sein, die sie zwangen, sich in ein Boot zu setzen. Kimbenga berichtete, dass die griechischen Beamten den Flüchtlingen die Handys weggenommen und sie geschlagen hätten, bevor sie das Boot in die türkischen Gewässer brachten. Fotos bezeugen die Geschichte von Kimbenga. Er und seine Kollegen wurden von der türkischen Küstenwache auf dem Meer gerettet und zurück in die Türkei gebracht.

300 Pushbacks im Vorjahr

Der NGO Aegean Boat Report zufolge soll die griechische Küstenwache 2020 insgesamt 300 Pushbacks durchgeführt haben. Es gibt auch Videos, auf denen Menschen zu sehen sind, die auf orangen Rettungsinseln sitzen. Sie sollen ebenfalls von der griechischen Küstenwache von den Dinghis auf diese Rettungsinseln gebracht und in die türkischen Gewässer geschubst worden sein. Die griechische Regierung weist alle Vorwürfe zurück.

Aber es existiert sogar eine E-Mail von Frontex, die dokumentiert, dass ein griechischer Beamter am 6. März 2020 die Order bekommen hat, ein Boot mit Migranten zurück in die türkischen Gewässer zu bringen.

Berichte an UNHCR

Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR berichtete am Donnerstag in einer Aussendung, dass es Berichte über Gewalt an den EU-Grenzen erhalte. "Die 'Pushbacks' werden auf gewaltsame und offenbar systematische Weise durchgeführt. Boote mit Flüchtlingen werden zurückgeschleppt. Die Menschen werden nach der Anlandung zusammengetrieben und dann zurück aufs Meer gebracht", so die Stellvertretende UN-Flüchtlingskommissarin Gillian Triggs.

Daniel Thym, der an der Universität Konstanz am dortigen Forschungszentrum für Ausländer- und Asylrecht lehrt, verweist darauf, dass es bei der Frage der Pushbacks weniger um die Menschenrechte als um das europäische Sekundärrecht, also die Harmonisierungsrichtlinien zum Asylrecht, gehe. Denn die menschenrechtlichen Vorgaben seien nur Mindeststandards. Nach Artikel 3 der Verfahrensrichtlinie könne man aber an der Grenze, und zwar auch im Hoheitsgewässer, einen Asylantrag stellen.

Asylantrag in Gewässern

"Wenn jemand also einen Asylantrag stellt oder deutlich macht, dies zu wollen, verstößt ein Pushback jedenfalls dann gegen europäisches Sekundärrecht, wenn die Person bereits die Hoheitsgewässer erreicht hat. Die Größe der Gruppe der Antragsteller ist hierbei irrelevant. Das gilt auch an der kroatischen Außengrenze, jedenfalls wenn man diese erreicht hat", erklärt Thym dem STANDARD.

Nele Matz-Lück, Seerechtsexpertin an der Universität Kiel, präzisiert: Sobald sich ein Flüchtlingsboot unter "Kontrolle einer staatlichen Behörde" befinde – das gelte auch für Frontex – und die Menschen an Bord geltend machten, dass sie Flüchtlinge seien, müssten sie "an Land gebracht werden, weil ein Asylstatus auf See nicht festgestellt werden kann". Prinzipiell könnten und müssten die Beamten der Küstenwache natürlich die Grenzen schützen und reagieren, wenn sie vermuten, dass gegen Einreisebestimmungen verstoßen werde, so Matz-Lück. Dies gelte auch außerhalb der zwölf Seemeilen ihres Küstenmeeres. Doch man dürfe Schiffe nicht irgendwo hinschleppen.

Keine internationalen Gewässer

Auf hoher See, also jenseits der Hoheitsgewässer, gälten nur die Menschenrechte – also auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Trotzdem gebe es die seerechtliche Rettungspflicht. "Die griechischen Behörden müssen also Menschen in Seenot retten. Wann genau Seenot vorliegt, hängt immer auch vom Einzelfall ab, da kann die Zahl der Menschen ein Faktor sein, ebenso wie der Zustand des Bootes", so Thym. "Ganz pauschal kann man Pushbacks auf hoher See also meines Erachtens nicht für rechtswidrig erklären, aber in sehr vielen Fällen werden sie es sein."

Zwischen der türkischen Küste und der Insel Lesbos gibt es aber keine internationalen Gewässer, die Grenze zwischen griechischen und türkischen Gewässern verläuft genau in der Mitte. Also widersprechen Pushbacks in jedem Fall dem EU-Sekundärrecht, wenn die Dinghis sich bereits in griechischen Gewässern befinden.

Unklar ist, wie sich Betroffene gegen illegale Pushbacks wehren können. Prinzipiell muss laut Seerechtsexpertin Matz-Lück zunächst ein Verstoß festgestellt werden. Dann müsste im Fall eines Pushbacks durch die griechische Küstenwache auch ein griechisches Gericht angerufen werden. Oft ist das aber schwierig, weil sich die Betroffenen dann eben nicht mehr im Land befinden. Das heißt, dass Hilfsorganisationen für sie tätig werden müssten – und ein solcher gerichtlicher Weg ist langwierig.

Dass es gelingen kann, zeigt aber das Urteil eines Gerichts in Rom in der vergangenen Woche. Dabei erhielt ein 27-jähriger Pakistaner recht, der von der italienischen Polizei nach Slowenien und schließlich weiter nach Bosnien abgeschoben wurde – ohne Rechtsverfahren. Er muss nun wieder nach Italien gebracht werden und ein ordentliches Verfahren erhalten. (Bianca Blei, Adelheid Wölfl, 28.1.2021)